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Geschrieben von ratlos... am 17.04.2010, 21:13 Uhr

Mutterwohl und / oder Kindeswohl

Das geht jetzt nicht direkt an angry. Nur haben der Vorfall und einige Postsmich gedanklich in ziemlich stürmisches Fahrwasser gebracht. ich versuchs erstmal theoretisch:
Was muss passieren, damit ein Kind von seiner bisherigen Hauptbezugsperson getrennt werden kann - gerichtlich? Mit getrennt meine ich sowohl die Verlagerung des Lebensmittelpunktes auf den anderen Elternteil ALS AUCH (und das mag mein Denkfehler sein) eine Veränderung der SItuation in die 50:50 Lösung.
Praktisch mein Fall (Achtung, Seelenstriptease): Vater, Mutter, Kind lebten in einer Wochenendbeziehung, in der der Vater während der Woche (und teilweise an den Wochenenden) abwesend war (arbeitet in B) und (ggf.) fürs Wochenende nach Hause kam (nach A). Nach der Trennung (das Kind war da gerade vier geworden) sahen sich Vater und Kind weiterhin an (einigen) Wochenenden. Mal regelmäßig zwei Wochenenden hintereinander, mal fünf Wochen gar nicht. Hauptbezugsperson ist also die Mutter - sie leben in A. Soweit scheinbar so "klar". Jeder wird sagen: Kind bleibt bei der Mutter,
Mutter ist in einem halben Jahr (so Gott oder die Prüfungskommission wollen) fertig studiert, Arbeitsmarktlage noch völlig unklar. Mutter spielt mit dem Gedanken, umzuziehen, wenn jobtechnisch notwendig (was ziemlich wahrscheinlich ist). Eventuell müsste sie in ihre Heimatstadt (ausgerechnet B, wo der Mann bisher lebt) ziehen. In einem Jahr geht der Vater des Kindes in Rente und hat dann viel Zeit. Die Mutter muss zu diesem zeitpunkt vermutlich viel (?) arbeiten und hätte definitiv weniger Zeit als der Vater.
Der Vater des Kindes droht (auf sehr subtile Weise, nie direkt) damit, dass das Kind wenn er in Rente ist, bei ihm wohnen wird. MUtter dreht bei dem Gedanken durch.

Gefühlsebene: ich will nicht die Hälfte der Woche auf mein Kind verzichten! Ich würde wahnsinnig werden, wenn mein Kind eine Woche hier, eine Woche dort leben würde. Unsere Erziehungsstile sind dermaßen unterschiedlich und liegen solche Welten auseinander, dass unser Kind absolut hin- und hergerissen wäre, nicht nur räumlich.
Spielt soetwas bei einer amtlichen ENtscheidung auch eine Rolle? Ich meine, unser Kind fühlt sich bei seinem Vater sehr wohl. Er darf dort alles, geht nie vor zehn ins Bett, es wird nicht geschimpft (außer wenn er weint, weil er Mama vermisst...). Es tut ihm überwiegend sehr gut, bei seinem Vater zu sein. Mal ein Wochenende. Oder eine Woche in den Ferien. Ich finde das unglaublich wichtig.

Aber....seit beinahe fünf Jahren bin ich seine Konstante, unser Alltag, unsere Regeln.

Andererseits - mit welchem Recht sollte man dem Vater, wenn er denn plötzlich viel mehr Zeit hat als vorher, den häufigeren Umgang verweigern? Nur aufgrund dessen "weil es immer schon so war"?! Das kann doch kein Grund sein?!
Auf der rationalen, theoretischen Ebene finde ich diese Rechtsprechung die die Kinder grundsätzlich (oder mit großer Vorliebe) bei der Mutter belässt ohne dem Vater wirklich seine Rechte einzuräumen unmöglich. Ich finde es auch unmöglich, wenn Väter die sich kümmern wollen, daran gehindert werden.
Aber es gibt so einen gigantisch tiefen Graben zu der emotionalen Ebene...ich wäre überhaupt nicht in der Lage oder Willens oder bereit, mein Kind dermaßen "zu teilen". Ja, emotional stelle ich gar "Besitzansprüche". (ich betone nochmal, ich spreche von der emotionalen Ebene...). Ich finde, da das Kind nun so lange bei mir lebt, ICH es erzogen habe (vom Vater kommt und kam diesbezüglich null Einsatz), sollte es bei mir bleiben.

Ich bin mir aber nicht sicher, wie eine objektive, kühle rationale Beschreibung des Kindeswohles aussähe. Müsste das nicht heißen: es wäre begrüßenswert, wenn das Kind mehr Zeit mit seinem Vater verbringt, auch wenn es dann weniger Zeit mit seiner Mutter verbringt? Müsste es nicht heißen, sie sollen sich zu gleichen Teilen um das Kind kümmern, wenn es denn nach Jahren organisatorisch möglich ist? Wie schädlich ist es für ein Kind, eine Woche hier, eine Woche da zu leben, mit gänzlich unterschiedlichen Methoden und Ansprüchen und Regeln der Eltern? Spielt beim Kindeswohl wirklich das Alter des Vaters eine Rolle und ist das nicht diskriminierend? (Mir wurde mehrfach gesagt, allein aufgrund des Alters des Vaters wäre es ja wohl unmöglich, das Kind bei ihm wohnen zu lassen(!) - ich finde dieses Argument unmöglich - ist es das wirklich?)
Ich weiß einfach nicht, was da eventuell auf mich zukommt und auf der rationalen Ebene weiß ich nicht, ob ich überhaupt gute Argumente gegen mehr Zeit von Vater und Sohn hätte. Ich brüte hier über ungelegten Eiern, aber ich habe den EIndruck, ich muss mich "vorbereiten", so es denn in einem jahr wirklich zu diesen Streitigkeiten kommt.

Ich meine meine Fragen nicht vor allem persönlich, meine spezielle Lage betreffend. Mich würde wirklich interessieren, wie ihr es seht - wann gehört das Kind (überwiegend) zur Mutter, wann (überwiegend) zum Vater und wann wird diese 50:50 Regelung angewendet und ist das nicht auch u.U. schädlich für die Kinder (vor allem, wenn es ein Wechsel von einer Überiwegend-Form ist). Ws spielt bei diesen amtlichen Entscheidungen eine Rolle?

 
3 Antworten:

Re: Mutterwohl und / oder Kindeswohl

Antwort von mama.frosch am 17.04.2010, 21:51 Uhr

nur zu einem punkt, denn ich bin müde,
väter sind wichtig für die entwicklung von kindern. ich denke nicht dass ein kind schaden davonträgt wenn es "nur" bei der mutter aufwächst, aber dass es in jedem fall davon profitieren wird, wenn es hälftig beim vater aufwächst. voraussetzung, dass der seine aufgabe auch ernst nimmt.

unterschiedliche erziehungsstile und ansichten hat man in einer vatermutterkind-familie genauso.

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Re: Mutterwohl und / oder Kindeswohl

Antwort von +emfut+ am 17.04.2010, 22:53 Uhr

Ad 1, das Persönliche:
Mach Dir jetzt bitte (noch) keinen Kopf. Es kommt fast immer anders, als man denkt.

Schon wieder mein Beispiel:
In der Verhandlung verzichtete mein Ex auf den Antrag auf das ABR, weil klar war, daß ich es bekommen würde. Mein Hauptargument war tatsächlich, daß ich die Wohnung halten konnte, so daß die Kinder in der gewohnten Umgebung incl. Schule, KiGa, Hort etc. bleiben konnten. Aber Fumi war in der 3. Klasse, hatte also noch ein Jahr bis zum Übertritt. Also bestand mein Ex darauf, daß ins Protokoll geschrieben wird, daß nach einem Jahr - also wenn Fumis Schulwechsel ansteht - über das ABR erneut verhandelt wird.

Öhemm: Es kam nie dazu. Er hätte das beantragen müssen, bzw. seine Anwältin, aber bis dahin war er schon längst untergetaucht und ich kannte seinen Aufenthaltsort nicht mehr. Später stellte sich heraus, daß er da schon in London wohnte.

Ich habe mir aber ein Jahr lang überlegt, wie ich den Umzug von Fumi zum Vater verhindern könnte. Vergeudete Energie.....

Bis es bei Euch so weit ist, ist das Kind in einem Alter, daß er mitentscheiden kann. Außerdem weiß der Geier, wo es Dich hinverschlägt, oder den Vater. Vielleicht lernt er eine neue Frau kennen und zieht zu ihr nach Timbuktu, oder er stellt fest, daß das Rentnerleben viel zu viele Freiheiten bereithält, als daß er die für ein Kind aufgeben möchte, oder, oder, oder.....

Ad 2, zum Thema an sich:
Das Problem bei diesem Entscheidungen ist, daß es wirklich nur ganz, ganz selten eine objektive Wahrheit gibt bei diesem Thema. Dazu kommt, daß man in die Köpfe nicht reinschauen kann - in die der Kinder nicht und in die der Eltern erst recht nicht. Und das Glaskugelproblem stellt sich dann auch - wie entwickelt sich das Kind, die Situation, der Vater, die Mutter, das Umfeld....

Du findest den Erziehungsstil Deines Ex nicht ideal, ich - nach Deiner Beschreibung - auch nicht, aber er ist keine Kindesmißhandlung und es gibt Millionen Kinder, die mit so einem Erziehungsstil aufwachsen und aus denen trotzdem was wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates oder des Richters, den einen Erziehungsstil für "besser" oder "schlechter" zu befinden. (Das ist ja oft auch das Problem des Jugendamtes: Auch wenn es nicht wirklich prickelnd ist, morgens vor der Schule dem Kind kein Frühstück zu geben - mal als profanes Beispiel - so ist es doch keine Mißhandlung und eingreifen kann man erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, denn hunderte von Kindern wachsen ohne Frühstück auf und erleiden keinen Schaden.)

Das Gericht entscheidet also quasi auf der Basis: "Was will das Kind? Und erleidet es Schaden, wenn wir diesem Wunsch nachgeben?" Das Interesse der Eltern ist - VÖLLIG zu Recht - nicht maßgeblich. Auch nicht, soweit es den erwünschten Erziehungsstil oder Umgang oder sonstwas betrifft. Und schon gar nicht das Bedürfnis der Mutter (oder des Vaters), das Kind bei sich zu haben. Wenn die Eltern vor Gericht landen - und nur dann gibt es ja etwas zu entscheiden - dann sollte das Gericht davon ausgehen können, daß beide Eltern diesen Wunsch verspüren. Und wer könnte so vermessen sein, die Wünsche gegeneinander aufzuwiegen und zu fragen, wessen Bedürfnis größer ist oder schwerer wiegt?

Aber dann, zum Schluß, noch ein Stück meiner persönlichen Erfahrung:
Fumi ist jetzt 13. Realistischerweise hätte ich keine Chance mehr vor Gericht, wenn der Vater das ABR für sie einklagt und sie zu ihm will. Das ist mir bewußt - und ich bin inzwischen auch auf einem Level, daß ich damit (schwer, sehr schwer, aber doch) leben könnte. Es war schon öfter Thema, daß sie durchaus mal für ein paar Wochen, Monate oder auch Jahre zu ihrem Vater könnte. Um Englisch zu lernen, einen anderen Schulabschluß zu bekommen, etwas Neues kennenzulernen. Im Prinzip kann das eine Chance sein - andere müssen ein Schweinegeld bezahlen für ein Austauschjahr oder ein Auslandssemester. Aber Fumi ist da inzwischen sehr verhalten. Sie sagt nicht rundheraus, daß sie das nicht will - aber sie rennt auch nicht gleich los und sucht Flüge raus, wenn Du verstehst was ich meine. Und das, obwohl sie durchaus noch einen leichten Groll hegt gegen den Richter, der sie damals gegen ihren Willen mir zugesprochen hat, und obwohl sie ihren Vater sehr liebt und sehr vermißt. (Und obwohl sie pubertätsbedingt derzeit gerne mit mir aneinanderrasselt. Den Wutschrei: "Dann ziehe ich halt zu Papa!" gab es hier noch nie. Sie zieht im Zweifel zu meiner Freundin *lach*. Da ist nämlich alles gleich - Schule, Freunde, Umfeld - außer Mama.)

Gruß,
Elisabeth.

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emfut

Antwort von ratlos... am 17.04.2010, 23:04 Uhr

liebe elisabeth, hab ganz vielen dank für deine lange antwort, ich meld mich morgen wieder, bin leider schon zu müde...aber danke!

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