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Geschrieben von Joni76 am 16.11.2010, 20:48 Uhr

Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Ich hatte gestern nachmittag einen Termin mit meinem Sohn beim Hautarzt. Der ist leider berühmt-berüchtig dafür, dass man stundenlang warten muss. Ich hab dann mit dem Kurzen 1 std in seinem Behandlungszimmer warten müssen. In der Zeit ist mein Parkschein abgelaufen und ich hab ein Knöllchen (10€) bekommen Meine Freundin meinte jetzt, dass ich das nicht zahlen muss, weil ich schon im Behandlungszimmer war. Ich soll zur Polizei gehen und ihnen erklären, dass ich eben beim Arzt war. Ist das so? Nee, oder?

 
18 Antworten:

Du mußt zahlen, hatte mein schwiegervater auch und

Antwort von viersindwir am 16.11.2010, 20:49 Uhr

er war in Behandlung beim Zahnarzt.

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Re: Du mußt zahlen, hatte mein schwiegervater auch und

Antwort von Pamo am 16.11.2010, 20:54 Uhr

Kannst doch den Zahnarzt um Erstattung bitten, der hat es zu verantworten.

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von mms am 16.11.2010, 20:55 Uhr

"Der ist leider berühmt-berüchtig dafür, dass man stundenlang warten muss" --> wieso hast du dann nicht gleich ein bisschen mehr bezahlt (also einen längeren parkschein geholt) ??

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mms

Antwort von Joni76 am 16.11.2010, 21:17 Uhr

Naja...die Hoffnung stirbt zuletzt...Ich dachte, die Zeit reicht.

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von bobfahrer am 16.11.2010, 21:18 Uhr

Klar zahlst du den...! Wie kommt den deine Freundin darauf?

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bobfahrer

Antwort von Joni76 am 16.11.2010, 21:23 Uhr

Sie meinte halt, wenn ich schon im Behandlungszimmer bin, kann ich nicht einfach aufstehen und einen neuen Parkschein holen. Wäre was anderes gewesen, wenn ich noch im Wartezimmer gesessen hätte.

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Re: mms

Antwort von mms am 16.11.2010, 21:23 Uhr

aber hätte ich wahrscheinlich auch gedacht *gg

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von Curly-Cat am 16.11.2010, 21:24 Uhr

Ehrlich gesagt, würde ich den auch nicht zahlen wollen und zumindest versuchen, dass bei der Stadt (oder wer hat den Strafzettel ausgestellt?) zu erklären. Meißt habe ich damit Glück!

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von roterzauber27 am 16.11.2010, 21:51 Uhr

Versuchen würde ich es auf alle Fälle mit einem Einspruch oder wie das in diesem Fall abläuft.

Du warst ja nicht im Wartezimmer, sondern im Behandlungszimmer und kannst da ja nicht einfach aufstehen und gehen. Das einzige Problem bei dem ganzen ist, dass du das irgendwie beweisen musst. Vielleicht genügt einfach, wenn du mit der Arzthilfe redest und dir ihren Namen und das Datum des Gesprächs merkst.

Viel Glück und liebe Grüße

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von bobfahrer am 16.11.2010, 22:17 Uhr

Also klar kann man an die Theke gehen und sagen das man kurz weg ist wegen dem Parkschein. Ich zieh ja nie einen, stelle inmmer die blaue Scheibe, das kostet immer 5€ wenn ich mal "erwischt" werde - dafür parke ich 10 oder 15mal ohne das ich ein Ticket bekomme. Das rechnet sich.

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Reine Kulanzsache- Versuch macht kluch.. owt.

Antwort von amadeus_hates_music am 16.11.2010, 22:52 Uhr

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Re: Reine Kulanzsache- Versuch macht kluch.. owt.

Antwort von Suka73 am 16.11.2010, 23:57 Uhr

wenn ich mir vorstelle, wie einfach es wäre, einfach irgendwo zu parken und dann zu sagen, ich war gerade im Behandlungszimmer....

Du kannst es versuchen, aber da denke ich brauchst Du wirklich einen nicht korrekten Beamten :) Denn - Du bist dazu leider verpflichtet, die Parkuhr wieder zu füttern, wenn diese abgelaufen ist. Egal, wo Du Dich befindest. Und J ist inzwischen ja auch alt genug, dass er für den Fall, DASS man im Behandlungszimmer ist, da durchaus auch zwei Minuten ohne Dich aushält. Dafür hätte sicherlich jeder Arzt auch Verständnis.

Viel Glück

LG Sue

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ja

Antwort von shinead am 17.11.2010, 7:21 Uhr

Ja, Du wirst zahlen müssen.
Als absehbar war, dass Du/ihr es nicht rechtzeitig schaffen werdet hättest Du schon "nachfüttern" müssen. Das Du das erst im Behandlungszimmer gemerkt hast ist Dein Problem.
Alternativ kann man sich einen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung suchen oder den Arzttermin mit dem ÖPNV .

Bei einer Geburt würden sie wahrscheinlich vom Strafzettel absehen. Aber ansonsten...?

Gruß
Corinna

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ja

Antwort von shinead am 17.11.2010, 7:21 Uhr

Ja, Du wirst zahlen müssen.
Als absehbar war, dass Du/ihr es nicht rechtzeitig schaffen werdet hättest Du schon "nachfüttern" müssen. Das Du das erst im Behandlungszimmer gemerkt hast ist Dein Problem.
Alternativ kann man sich einen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung suchen oder den Arzttermin mit dem ÖPNV .

Bei einer Geburt würden sie wahrscheinlich vom Strafzettel absehen. Aber ansonsten...?

Gruß
Corinna

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von Patti1977 am 17.11.2010, 8:16 Uhr

wie willst du beweisen, dass du im behandlungszimmer warst? wenn die zeit knapp wird, dann muss man neuen holen. du wirst ihn zahlen müssen, das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.

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mir passierte mal ähnliches

Antwort von HerculePoirot am 17.11.2010, 8:36 Uhr

Huhu :o)

Mir ist mal etwas Ähnliches passiert.
Ich wohne mitten in der Innenstadt einer Kleinstadt, habe ein Auto, aber keinen Stellplatz / Garage ( gibt es hier mitten in der Innenstadt nicht ). Ich parkte direkt vor meiner Haustür in einer Zone, wo ich mit Parkscheibe 2 Stunden hätte parken dürfen. Es gibt eine handvoll freier Parkplätze ( ohne Parkscheibe ), die aber besetzt waren.

In der Wohnung angekommen wurde mein Kind müde und schlief viel länger als erwartet. Und ich traute mich nicht den Knirps allein in der Wohnung zu lassen um das Auto umzuparken oder die Parkscheibe zu verstellen ( ja, letzteres ist eh nicht erlaubt, weiß ich ). Prompt bekam ich einen Strafzettel und legte Widerspruch ein. Bei uns ist dafür dann das Ordnungsamt zuständig, wie ich jetzt weiß, denn ca. 2 Wochen später klingelte bei mir eine Dame vom Ordnungsamt, hörte sich alles nochmal live an und meinte dann, dass ich unter diesen Umständen nicht bezahlen bräuchte. Fand ich sehr nett.

Fazit: Widerspruch einlegen und hoffen, dass Du ohne zu zahlen davon kommst. Vielleicht hast Du auch Glück. Bei mir ging es übrigens auch "nur" um 10 €.

Lieben Gruß, Manuela

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JA

Antwort von nociolla am 17.11.2010, 8:46 Uhr

Sonst müsste ja nie wer bezahlen .
Meine Zettel habe ich immer bekommen wenn ich nicht weg konnte egal ob beim Arzt oder an der Supermarktkasse .
Wenn ich da 15 Minuten stehe kann ich ja auch nicht alles stehen lassen nur weil bei den vor mir die Karte nicht geht .
Ich würde wegen so etwas auch keinen Einspruch mehr machen den das Kostet hier extra .
Wenn der Einspruch abgelehnt wird kommen da noch mal Bearbeitung des Einspruches und Porto dazu waren so weit ich weiß ca.5 € .

Noci

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Re: Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Antwort von alissam am 17.11.2010, 13:48 Uhr

Das interessiert leider null,Du musst den Strafzettel zahlen.

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