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Geschrieben von susafi am 22.04.2010, 18:50 Uhr

Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

ich wohne jetzt seit Oktober 2009 bei der städtischen Wohnungsgenossenschaft. Ein gut befreundetes Ehepaar wohnt auch hier im Haus, sie sind 6 Monate vor mir eingezogen. Sie kämpfen schon seit ein paar Monaten gegen die anstehende Mieterhöhung. So weiß ich immerhin was demnächst auf mich zu kommt.

Wir wohnen hier mit einem Wohnberechtigungsschein. Dieser besagt das die Miete eine gewisse Kaltmiete nicht überschreiten darf. Deshalb wurde meine Miete auch noch mal runtergesetzt ganz am Anfang. Wir sind beide ALG II Empfänger.

So gerade war er bei mir das sie wohl anscheinend gescheitert sind und ausziehen müssen, weil sie über den Mietsatz der ARGE fallen.

Mit welchen recht erhöht die Wohnungsgenossenschaft die Mietpreise? Die wissen doch wenn sie sich ALG II Leute reinholen, das sie keinen Mietsatz überschreiten dürfen. Das ist für mich pure Schikane. Wenn sie die Wohnungen unter einem gewissen Preis nicht vermieten wollen, dann sollen sie die Wohnungen doch von Anfang an so ansetzen und nicht dann jährlich erhöhen. Das ist doch arglistische Täuschung. Ist das überhaupt Rechtens mit dem Wohnberechtigungsschein, der ja besagt unsere Miete darf nicht höher als 4,50 € / qm sein?

Ich habe schon ewig nach der Wohnung gesucht, wenn ich jetzt wieder hier ausziehen müsste wäre das der absolute Supergau, somal ich auch viel hier investiert habe.

 
10 Antworten:

Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von spiky73 am 22.04.2010, 18:59 Uhr

hallo,

hier sind natürlich kleinigkeiten maßgebend: ist das andere ehepaar ebenfalls H4-empfänger? (was sagt das amt bei denen dazu?)

wurde bei ihnen eigentlich die miete erhöht, oder sind die nebenkosten gestiegen?

im grunde genommen brauchst du momentan noch gar nichts zu tun, schließlich hast du ja noch kein schreiben erhalten, in dem von dir eine mieterhöhung gefordert wurde.
aber vielleicht wäre für dich auch ein mieterschutzverein eine option?

liebe grüße,
martina.

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von susafi am 22.04.2010, 19:06 Uhr

ja schrieb ja wir sind beide H4-Empfänger... meine Nachbarn also auch und nein die Nebenkosten sind nicht gestiegen, sondern die Kaltmiete wird erhöht... bei Gesprächen mit anderen Nachbarn haben wir rausbekommen, das die mittlerweile 200 € mehr als wir haben.

Ja was sagt das Amt, sie sind jetzt über dem Mietsatz. Die HWG meinte sie wollen ja die Mieter nicht rausschmeißen und lenken wohl ein. Heute hatten die ihre Meinung wohl wieder geändert und meinten dann müssen sie den Rest aus ihrer eigenen Tasche zahlen.

Mieterschutzbund wollen 75-, € auf einmal haben.

Ja ich weiß aber das es mich relativ bald ebenfalls Treffen wird, also mache ich mir schon so meine Gedanke. Das alles kann gar nicht rechtens sein. Ich lasse doch Mieter nicht einziehen mit dem Wissen die können den Mietsatz eh nicht mithalten. Das ist doch glatt wieder was für die Zeitung. Leider will das befreundete Paar nicht weiterkämpfen und kapituliert. Was mich sehr ärgert.

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von taram am 22.04.2010, 19:07 Uhr

In einigen Bundesländern wird oder ist schon der WBS abgeschafft worden, z.B. hier in Berlin. Vielleicht ist das der Grund der Erhöhung?

Hab mal gegockelt:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mieterhoehung/ma02.htm

Gruß Taram

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von susafi am 22.04.2010, 19:09 Uhr

dein Gockellink geht nicht...

Bei uns ist er aber nicht abgeschafft. Habe ihn ja erst vor kurzen Erworben.

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von taram am 22.04.2010, 19:11 Uhr

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mieterhoehung/ma02.htm

bei mir ging auch der erste, viel Glück

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Mieterschutzbund ist schon was feines

Antwort von Simpleton am 22.04.2010, 19:17 Uhr

Hallo Du,

seitdem ich wieder auf Miete wohne und mit dem letzten Vermieter Schwierigkeiten hatte bin ich da auch eingetreten und es kann nicht verkehrt sein.
Es kostet 6,25 im Monat und wenns mal Stress gibt dann helfen die dir auch wenn Du sonst Fragen hast sind sie für Dich da.

Deine Antwort kann ich nicht beantworten da würde ich telefonieren (Mieterschutzbund)

Ich drücke Dir die Daumen das es gut ausgeht.

Liebe Grüße

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von Fru am 22.04.2010, 19:36 Uhr

Was mich jetzt stutzig macht: sind das nicht alles Sozialbauwohnungen, wo man nur mit WBS reinkommt?
Ich wohne auch in einer Sozialbauwohnung und die Kaltmiete darf hier nicht so ohne weiteres erhöht werden. Unser Haus wurde jetzt gerade komplett saniert und dann kommt jetzt die Erhöhung, die aber vorher von der Stadt (?) genehmigt werden muß...

LG

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von susafi am 22.04.2010, 19:42 Uhr

Genau deshalb frage ich mich was das alles soll. Und noch viel mehr Frage ich mich warum um alles in der Welt sich das sämtliche Mieter gefallen lassen? Wir haben alle einen Wohnberechtigungsschein. Wir dürfen den Mietpreis gar nicht überschreiten. Unser Haus wurde nicht saniert und genau deshalb sehe ich keine Gerechtfertigung für eine Mieterhöhung.

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Re: Mietrecht... wer kennt sich damit aus...

Antwort von Fru am 22.04.2010, 20:01 Uhr

Dann würde ich mal bei dem Menschen nachfragen, der die WBS ausstellt, vielleicht kann der Dir helfen!

LG

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Kompliziert...

Antwort von Ralph am 23.04.2010, 10:58 Uhr

Der WBS sagt über Mieten als solches nichts aus. Der WBS bescheinigt einem Bürger, daß er berechtigt ist, eine solche Wohnung anzumieten. Bei diesen Wohnungen handelt es sich um solche, die nach bestimmten Gesetzen öffentlich gefördert wurden. deshalb eine sogenannte Sozialbindung haben und z.T. über die öffentliche Hand per WBS vergeben werden. Bei uns in HH macht das das Wohnungsamt, das auch die bekanntern "§ 5-Scheine" ausstellt, der in einem WBS bereits enthalten ist.

In HH gilt in der Richtlinie für §22 SGB II, daß die Miete einer Wohnung, die nach dem "1.Förderweg" gefördert wurde, IMMER angemessen ist, auch wenn die allgemein gängigen Richtwerte überschritten werden. Diese Wohnungen gibt es z6.B. per WBS über das Wohnungsamt, das ist aber nicht zwingend, es gibt solche geförderten Wohnungen auch, ohne das sie über das Amt laufen müssen.

Die Miethöhe läuft in erster Linie nach dem BGB, möglicherweise kommen wohnungsbaurechtliche Komponenten hinzu.

Bei Euch gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder darf der Mieter erhöhen, nach BGB und evtl. unter Berücksichtigung der Sozialbindung, oder er darf es nicht. Das ist keine Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter, sondern das gehört geprüft, vom Mieterschutzvereinen, der öffentlichen Rechtsauskunft oder, wer will und kann, durch den Anwalt seines Vertrauens.
Mit Schikane hat das alles nichts zu tun, eher mit Unwissenheit seitens der Mieter oder mit Mietwucher oder kriminellen Machenschaften seitens des Vermieters.
Da Du von einer städtischen Wohnungsbaugenossenschaft schreibst, gehe ich allerdings eher davon aus, daß der Denkfehler auf Eurer Seite liegt, wo auch immer.

Man darf auch nicht vergessen, daß im Laufe der Zeit Subventionen des Staates auslaufen und diese Wohnungen dann Stück für Stück aus der Sozialbindung herausfallen. Die Differenz müssen dann die Mieter ausgleichen.

Ich würde das einmal überprüfen lassen, wenn DU betroffen bist, also ein konkretes Schreibens der Genossenschaft in Händen hältst.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy.

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