Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von apolia am 22.02.2009, 21:20 Uhr

meine tochter..ich habe mich zurückgeschraubt!

..und mich an euren rat gehalten.
sie war eislaufen.es ist nichts passiert :)
..sie will nächstes wochenende wieder gehen.
ich bin dagegen,denn es ist immer bis 22.30 uhr,und sollte eine ausnahme sein (14 j)
daraufhin meinte sie,dass im gesetz steht,dass sie bis 22 uhr raus dürfte.
..und ich sagte:"HIER BIN ICH DAS GESETZ!" BASTA!
die pupertät ist doch manchmal zum *kotzen !*...nur gut,dass ich das nie durchgemacht habe *gg*
..momentan ist sie echt anstrengend..

 
8 Antworten:

Re: meine tochter..ich habe mich zurückgeschraubt!

Antwort von Mucki+Ninchen am 22.02.2009, 21:25 Uhr

Oha, gib ihr den kleinen Finger und sie nimmt die ganze Hand :-))

Kopf hoch, denk immer ans Mütter-Mantra:

"Es ist nur eine Phase - es ist nur eine Phase - es ist nur eine Phase!"

Oh je, hoffentlich sagt mir dann später auch mal jemand dieses Mantra vor bevor ich durchdrehe ;-))

LG Sylvia

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Re: meine tochter..ich habe mich zurückgeschraubt!

Antwort von kikipt am 22.02.2009, 21:29 Uhr

ich finde du hast recht...
ausnahme!!

und pupertaet ist dann wenn die eltern anstraengend werden ;)

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Re: meine tochter..ich habe mich zurückgeschraubt!

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 22.02.2009, 21:30 Uhr

Sie wäre kein Teenie, wenn sie es nicht versucht hätte *g*

Aber schön, dass alles gut gegangen ist und alle wohlauf sind!

LG
SPMFL

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Jo, genauso hätte ich es auch gemacht! :-)

Antwort von Ralph am 22.02.2009, 21:38 Uhr

Madame war eislaufen? Recht so.

Madame kommt mit den Buchstaben des Gesetzes? Oh, schick sie mal zu mir, dann wollen wir doch mal gemeinsam nach Gewohnheitsrecht der Eltern von wegen "Hilfe im Haushalt" etc.pp fahnden.

Och, und es gibt noch weitere Themen... Taschengeldparagraph... Jugendschutzgesetz, ach, was ist nicht alles reglemetiert... Gesetze herauskramen.. ähem... das können im Zweifel wir Eltern doch immer noch viiieeeeeel besser! Und was es nicht alles gibt, was soooo nervig sein kann...

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Jo, genauso hätte ich es auch gemacht! :-)

Antwort von apolia am 22.02.2009, 22:00 Uhr

Taschengeldparagraph,Jugendschutzgesetz..debattieren wir ständig.eigentlich..ich nun weniger.
fakt ist für mich,was in diesen 4 wänden passiert.nur rechte,keine pflichten?gibt es nicht,da lasse ich mich nicht drauf ein.
nun suchen wir ein praktikumsplatz..am besten einen,wo sie nicht arbeiten muss.
ihre freundinnen dürfen immer alles,und sie darf nie etwas..kennt ihr auch diese sprüche?
..manchmal bräuchte ich echt nen männlichen part an meiner seite..
und ich gebe zu,es ist nicht immer einfach..

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Re: Jo, genauso hätte ich es auch gemacht! :-)

Antwort von mamavonzoe am 22.02.2009, 22:25 Uhr

Meine ist erst 5 !!!! Aber auch sie hat schon sprüche wie,aber der ....darf das...nur ich nicht.
Die.....hat das nur ich nicht.
Meine Freundin,deren ältester dieses Jahr 18 wird sagte mir mal las Zoe noch ganz klein war und nicht in ihrem Bett schlafen wollte.....Kathi,die Problme werden nicht kleiner ,nur anders und das dein leben lang.....deprimierent ich weiß,aber es ist wohl so.
lg
Kathi

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Re: Jo, genauso hätte ich es auch gemacht! :-)

Antwort von apolia am 22.02.2009, 22:37 Uhr

das stimmt.
es gibt immer wieder neue phasen :)
..aber ich liebe sie trotzdem,auch wenn ich sie manchmal gegen die wand klatschen könnte *lach*
..dumm nur,dass sie das sicher auch mit mir machen würde,und n kopp größer ist..

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§1619 1 BGB viertes Buch Familienrecht...

Antwort von amadeus_hates_music am 23.02.2009, 10:01 Uhr

Dienstleistungspflicht des Kindes

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten.

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