Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Camelot am 20.05.2009, 12:19 Uhr

mal ne Frage zu ALG 1...

Wenn Du angibst, dem Arbeitsmarkt 35 Stunden zur Verfügung zu stehen, so erhältst Du das angepasste ALG I Geld für 35 Stunden. Das ist genau richtig. Ein Arbeitgeber zahlt Dir bei 35 Stunden Tätigkeit auch nicht für 40 Stunden (weil er denkt, könnte ja mal sein, dass Du 40 Stunden arbeiten wirst). Stellst Du Dich 40 Stunden zur Verfügung, erhältst Du entsprechend das Geld, gehe aber davon aus, dass Du eher in einen 40 Stunden Job vermittelt wirst als in einen 35 Stunden Job und wenn Du wirklich keine 40 Stunden arbeiten möchtest, dann läuft an der Stelle alles richtig.

Man kann das auch positiv sehen: hättest Du vorher 25 Stunden gearbeitet, würdest Du jetzt wohl mehr ALG I erhalten, bei 35 Stunden.

 
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