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Geschrieben von Dura am 15.10.2008, 20:41 Uhr

Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Hallöle!

Melde mich auch mal wieder zu wort.

Wie sieht das eigentlich aus, AE, ASR, Vater zahlt kein Unterhalt und kümmert sich nicht ums Kind.

Bei dem Blick auf die Lohnsteuerkarte fiel mir jetzt aber auf das mein Kinderfreibetrag mit 0,5 angegeben ist.

1. Heißt das der Vater hat sich auch 0,5 eintragen lassen ?!

2. Kann ich eine Umtragung auf den vollen Freibetrag bekommen?

Ich fange jetzt wieder an zu arbeiten, deshalb habe ich da bei der letzten garnicht so genau hingekuckt.

lg
Dura

 
5 Antworten:

Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Antwort von mela_mit_alex am 15.10.2008, 21:05 Uhr

du kannst dir den ganzen Kinderfreibetrag beantragen, wenn du keinen bis weniger als 75% vom Mindestunterhalt bekommst...

Den halben Kinderfreibetrag hat er automatisch bekommen.

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Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Antwort von shinead am 15.10.2008, 21:13 Uhr

Jep, du kannst Dir den halben Kinderfreibetrag vom Vater holen.

Auf dem Finanzamt gibt es Vordrucke dafür. Personalausweis und Lohnsteuerkarte mitnehmen, dann wird es sofort umgeschrieben.

Den Kinderfreibetrag musst Du allerdings jedes Jahr wieder übertragen lassen. Ich stiefel allerdings gerne dieses Jahr das dritte Mal aufs Amt. *gg*

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Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Antwort von Beatrice75 am 15.10.2008, 21:20 Uhr

Hallo,

wie hoch ist denn der Mindestunterhalt? Ist das der Betrag des Unterhaltsvorschusses?

Vielleicht bekomme ich ja dann auch ein "ganzes Kind"...

Liebe Grüße
Beatrice

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Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Antwort von berita am 15.10.2008, 22:33 Uhr

Allerdings sind das Peanuts, da der Kinderfreibetrag sich nur auf Soli (und ggf. Kirchensteuer) auswirkt. Ich hab das mal online ausgerechnet, ein halber KF mehr würde mir gerade mal ca. 4 Euro im Monat bringen.

Nur wenn man wirklich gut verdient, kommt der Freibetrag auch bei der Einkommenssteuer zum Zuge, aber erst wenn die Ersparnis überhalb des Kindegeldes liegt (ab ca. 33000 Euro/Jahr).

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Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag

Antwort von nightingale am 16.10.2008, 8:29 Uhr

moin,

>du keinen bis weniger als 75% vom Mindestunterhalt bekommst

nur halb richtig: wenn weniger als 75% der *individuellen* unterhaltspflicht erfüllt werden. das bedeutet auch, dass wenn,mangels leistungsfähigkeit, keine unterhaltspflicht gegeben ist eine übertragung nicht in frage kommt.

greetz,
nachtigall

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