Geschrieben von Dura am 15.10.2008, 20:41 Uhr |
Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Hallöle!
Melde mich auch mal wieder zu wort.
Wie sieht das eigentlich aus, AE, ASR, Vater zahlt kein Unterhalt und kümmert sich nicht ums Kind.
Bei dem Blick auf die Lohnsteuerkarte fiel mir jetzt aber auf das mein Kinderfreibetrag mit 0,5 angegeben ist.
1. Heißt das der Vater hat sich auch 0,5 eintragen lassen ?!
2. Kann ich eine Umtragung auf den vollen Freibetrag bekommen?
Ich fange jetzt wieder an zu arbeiten, deshalb habe ich da bei der letzten garnicht so genau hingekuckt.
lg
Dura
Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Antwort von mela_mit_alex am 15.10.2008, 21:05 Uhr
du kannst dir den ganzen Kinderfreibetrag beantragen, wenn du keinen bis weniger als 75% vom Mindestunterhalt bekommst...
Den halben Kinderfreibetrag hat er automatisch bekommen.
Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Antwort von shinead am 15.10.2008, 21:13 Uhr
Jep, du kannst Dir den halben Kinderfreibetrag vom Vater holen.
Auf dem Finanzamt gibt es Vordrucke dafür. Personalausweis und Lohnsteuerkarte mitnehmen, dann wird es sofort umgeschrieben.
Den Kinderfreibetrag musst Du allerdings jedes Jahr wieder übertragen lassen. Ich stiefel allerdings gerne dieses Jahr das dritte Mal aufs Amt. *gg*
Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Antwort von Beatrice75 am 15.10.2008, 21:20 Uhr
Hallo,
wie hoch ist denn der Mindestunterhalt? Ist das der Betrag des Unterhaltsvorschusses?
Vielleicht bekomme ich ja dann auch ein "ganzes Kind"...
Liebe Grüße
Beatrice
Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Antwort von berita am 15.10.2008, 22:33 Uhr
Allerdings sind das Peanuts, da der Kinderfreibetrag sich nur auf Soli (und ggf. Kirchensteuer) auswirkt. Ich hab das mal online ausgerechnet, ein halber KF mehr würde mir gerade mal ca. 4 Euro im Monat bringen.
Nur wenn man wirklich gut verdient, kommt der Freibetrag auch bei der Einkommenssteuer zum Zuge, aber erst wenn die Ersparnis überhalb des Kindegeldes liegt (ab ca. 33000 Euro/Jahr).
Re: Lonsteuerkarte - Kinderfreibetrag
Antwort von nightingale am 16.10.2008, 8:29 Uhr
moin,
>du keinen bis weniger als 75% vom Mindestunterhalt bekommst
nur halb richtig: wenn weniger als 75% der *individuellen* unterhaltspflicht erfüllt werden. das bedeutet auch, dass wenn,mangels leistungsfähigkeit, keine unterhaltspflicht gegeben ist eine übertragung nicht in frage kommt.
greetz,
nachtigall
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
Steuerabzug Kinderfreibetrag
Hallo, unser Kurierfahrer hat mir gerade sein Herz ausgeschüttet :) Er hat eine Tochter, die bei der Mutter lebt, er aber 1/2 der Zeit hat. Er zahlt Unterhalt usw. alles geregelt, jetzt hat er seine Steuererklärung gemacht, errechnet wurde Summe x bekommen hat er nun 600 ...
von Dani01 21.07.2008
Stichwort: Kinderfreibetrag
geburtsurkunde aushändigen/ Kinderfreibetrag für KV?
fragen über fragen, vielleicht kennt sich da jemand aus, also mein Kind ist 2,4, ich habe mit dem kv nie zusammengelebt, er hat die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt vorm JA, steht aber nicht auf der Geburtsurkunde, hat sich um dererlei sachen nie gekümmert....zahlt ...
von Heike-füsch 19.07.2008
Stichwort: Kinderfreibetrag
überfordert durch's kind
Aufteilung Hausrat
Nach einer Tragödie ... (lang)
Doof oder anständig??
Gericht geschafft
Umgansrecht für den KV beim KSB - was ist mit der Oma ??
Das kann dohc nicht wahr sein-scheidungstermin morgen:-(
Bin so gerührt von meinen Kind
Seid ihr alle schon von anfang an, alleinerziehend?