Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 06.03.2013, 11:38 Uhr

Lies mal hier:

Hallo Kravallie,

lies mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Grundsätzlich ist schuldbefreiend ab dem 18. Geb der Unterhalt direkt an das Kind zu leisten.
Deine Tochter kann natürlich bestimmen, dass weiter schuldbefreiend an Dich überweisen wird, das soll sie dem Papa halt schriflich geben.

Die Höhe insgesamt richtet sich nach Euer beider Einkommen und Eurer anteiligen Leistungsfähigkeit.
Du klannst deinen Anteil jedoch auch in "Kost und Logis" erbringen.
Steht alles in dem Artikel oben.

Hatten mein Ex und ich mit seinem Großen alles durch (... und freiwillig einiges mehr gezahlt...)

Gruß

Désirée

 
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