Geschrieben von mf4 am 07.09.2013, 20:17 Uhr |
Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ?
Es wäre doch klug ab der Trennungsabsicht getrennte Konten zu haben.
Der Zugewinn wird über die Ehezeit ermittelt.
Stichtage sind das Datum der Eheschließung für das Anfangsvermögen und Datum der Zustellung des Scheidungsantrags bei Gericht für das Endvermögen.
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- Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ? - pommel 07.09.13, 19:43
- Re: Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ? - mf4 07.09.13, 20:17
- Re:mf4 - pommel 08.09.13, 15:45
- Re:mf4 - mf4 08.09.13, 15:46
- Re:mf4 - pommel 08.09.13, 15:53
- Re:mf4 vielen Dank für deine Antworten o.T - pommel 08.09.13, 16:11
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- Re: Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ? - mf4 07.09.13, 20:17
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