Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 07.09.2013, 20:17 Uhr

Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ?

Es wäre doch klug ab der Trennungsabsicht getrennte Konten zu haben.

Der Zugewinn wird über die Ehezeit ermittelt.
Stichtage sind das Datum der Eheschließung für das Anfangsvermögen und Datum der Zustellung des Scheidungsantrags bei Gericht für das Endvermögen.

 
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