von JungeMamix3 am 12.04.2017, 13:05 Uhr |
Kinderfreibeträge
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben...
Ich bin noch verheiratet aber spätestens in 2 Monaten, müsste die Scheidung durch sein.
Beide Kinder, sind noch voll bei dem Kindsvater, er zahlt seid September keinen Unterhalt, er hat aber beide Kinder jedes 2. Wochenende.
Kann ich die Kinderfreibeträge, auf mich über schreiben lassen ?
Wie muss ich da genau vorgehen, was für Unterlagen werden dazu benötigt ?
Vielen dank im voraus.
Liebe grüße
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von Leena am 12.04.2017, 14:33 Uhr
Geht's Dir um die Übertragung der hälftigen Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte..?
Welche Steuerklassen habt Ihr denn derzeit?
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von LaLeMe am 12.04.2017, 14:48 Uhr
wenn er nicht 75% des festgelegten unterhaltes zahlt, kannst du die kinder komplett auf dich nehmen
zusätzlich wenn du nen zweites kind hast, kannst du jählich, immer wieder neu 240 euro zusätlich beantragen
dazu brauchst du nichts vom vater, einfach zum finanzamt und fertig
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von JungeMamix3 am 12.04.2017, 15:21 Uhr
Ja genau, geht um die Lohnsteuerkarte.
Okey, dann werde ich jetzt mal die Scheidung abwarten und dann mal zum Finanzamt gehen.
Danke für die Antworten.
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von mf4 am 12.04.2017, 20:37 Uhr
Ich denke nicht, dass du die Scheidung abwarten musst.
Ich wurde lediglich gefragt, ob ich mit meinen Kindern allein lebe und das bejaht.
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von Leena am 13.04.2017, 9:00 Uhr
Wenn Dein Mann jetzt beide Kinder auf der Lohnsteuerkarte hat - welche Steuerklassen habt Ihr denn noch? Normalerweise fände ich Stkl. I und 2,0 Kinderfreibeträge bei einem getrennt lebenden Vater eher ungewöhnlich, deshalb meine Frage, ob Ihr die LStKl richtig angepasst habt..? Wenn Ihr noch III / V hättet, wäre das ja verkehrt.
Steuerlich ist die Scheidung ziemlich egal, es kommt aufs "dauerhaft getrennt lebend" an.
Re: Kinderfreibeträge
Antwort von Helena83 am 13.04.2017, 9:21 Uhr
Wenn er nicht mind. 75% Unterhalt zahlt, steht ihm der Freibetrag garnicht zu.