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Geschrieben von LoveMum am 15.02.2009, 21:42 Uhr

Kinderbonus

Habe das hier eben im RuB gelesen:

Keine Konjunktur für Alleinerziehende: Kinderbonus versickert auf halber Strecke
Rubrik: Pressemitteilungen



Berlin, 13. Februar 2009

Der deutsche Bundestag beschließt heute das Konjunkturpaket II. Trotz zahlreicher Verhandlungen wird der Kinderbonus von 100 Euro weiterhin hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet. Die Kinder von Alleinerzie-henden erhalten damit statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus.

"Die Konjunktur wird angekurbelt und die Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur die halbe Kraft. Der Kinderbonus wird zum Unterhaltspflichtigenbonus, genau wie die Kindergelderhöhung faktisch nur zu 50 Prozent bei den Unterhaltsempfänger/innen ankommt. Diese Mathematik für Alleinerziehende ist nicht mehr nachvollziehbar" kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Sie haben auf die Versprechung der Bundesregierung vertraut, dass jedes Kind 100 Euro erhält. Jetzt müssen sie wieder zurückstecken" so die Vorsitzende weiter.

Der Kinderbonus wird im Bundeskindergeldgesetz verankert. Er wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet. Da im Unterhaltsrecht jedoch festgehalten ist, dass Kindergeld hälftig den Unterhaltspflichtigen zusteht, wird nun auch der Kinderbonus zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Ein vierjähriges Kind erhält damit im Auszahlungsmonat des Kinderbonus statt 199 Euro nur 149 Euro Kindesunterhalt. Volljährige Kinder stehen noch schlechter da. Bei ihnen wird der Kinderbonus voll angerechnet. Ein 18-Jähriger erhält dann statt 268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt.

"Statt einer unbürokratischen Leistung ist der Politik erneut ein Bürokratie-exzess gelungen" resümiert die Bundesvorsitzende, Fachanwältin für
Familienrecht.





Na, da hat es ja endlich mal was Gutes, daß mein Ex keinen Unterhalt zahlt
Super Entscheidung mal wieder...

 
10 Antworten:

Re: Kinderbonus

Antwort von jjjt am 15.02.2009, 21:52 Uhr

steht unten schon,wurde von hier "geklaut" guck da ist sogar noch ein link

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süsse du bist bissl spät dran *g*

Antwort von Big Mamma am 15.02.2009, 21:52 Uhr

steht doch unten schon.

aber ne sauerei ist das immernoch.

LG Mel

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Re: Kinderbonus

Antwort von LoveMum am 15.02.2009, 21:53 Uhr

Oh, sorry. Das habe ich nicht gesehen.

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Heyyyyyyyy.. du *fingerdroh* hab ich gar nicht "geklaut".. sondern

Antwort von mic0202 am 15.02.2009, 22:22 Uhr

gefunden als ich gegoogelt habe nach dem kinderbonus, um zu erfahren, wann er ausgezahlt wird...

bin gar nicht ein klauer

lg
mic

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Mal gucken, was da noch alles VOR Auszahlung beschlossen wird

Antwort von 32+4 am 15.02.2009, 22:27 Uhr

vielleicht fällt denen ja noch was zu AlgII-Empfängern ein


Super...50€ gespart und die anderen 50€ darf sich dann der Zahlemann steuerlich anrechnen lassen.
Aber sieht doch gut aus auf dem Papier. Theoretisch darf man die 50€ abziehen, praktisch wegen vorhandenem Titel eher nicht. Bonus zum Kindergeld, im Titel wird ja nur das Kindergeld berücksichtig, keine Bonuszahlung. Nachher wird sicher kein Gericht eine Pfändung stoppen, wenn Muddi wegen den 50€ Nichtzahlung dem Papi einen Wisch schickt.

Ach, mal gucken, wo ihnen noch eine Anrechnung einfällt.

50€ .. wie lächerlich und peinlich

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Re: Heyyyyyyyy.. du *fingerdroh* hab ich gar nicht "geklaut".. sondern

Antwort von jjjt am 15.02.2009, 22:31 Uhr

deswegen auch extra in anführungszeichen

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Re: Aber es kommt doch darauf an...

Antwort von Karokatze am 16.02.2009, 4:26 Uhr

ob der Unterhaltspflichtige den Betrag tatsächlich abzieht? Oder hab ich da jezt etwas übersehen? Der ist doch nicht verpflichtet, das zu kürzen oder erhält er da eine Aufforderung vom Amt?

Noch leicht verpennt Grüße
Karo

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Re: Kinderbonus

Antwort von spiky73 am 16.02.2009, 8:39 Uhr

zum glueck betrifft das ganze mich auch nicht.

fuer malena gibt es UHV und am unterhalt fuer anna werde ich nicht ruetteln.
soweit ich weiss, wird bei amerikanischen (oder auslaendischen vaetern generell?) das haelftige kindergeld nicht in abzug gebracht.
so stand es jedenfalls mal in dem schreiben vom "institut" in heidelberg, die sich um die unterhaltsrealisierung bei auslaendischen vaetern kuemmern.

liebe gruesse,
martina

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Re: Aber es kommt doch darauf an...

Antwort von Lena_1977 am 16.02.2009, 10:00 Uhr

Jupp, ich denke die meisten Männer sind einfach nicht so informiert und von daher fällt das weg

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ich zieh meinen Beitrag mal hierin....

Antwort von ursel66 am 16.02.2009, 17:55 Uhr

ist ja total an mir vorbeigegangen....
nach der Pressemeldung gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich im März oder April für meine beiden Kinder zusätzlich zum Kindergeld 200 € überwiesen bekomme. Der zahlende KV darf dann in diesem Monat für seinen Sohn 50 € Unterhalt einbehalten, so dass ich faktisch 150 € in dem Monat mehr habe
Finde ich schön, und warum sollte der KV nicht auch profitieren, wenn er denn Unterhalt zahlt. Ist für mich ok.
Und die Hintertür wegen dem Kinderfreibetrag wird den wenigsten hier passieren. Dann muss man ja schon ein recht hohes Jahreseinkommen haben, also auch kein Problem.
Find ich prima! , können sie ruhig jedes Jahr einmal überweisen....
Berichtigt mich, wenn ich dies falsch verstanden habe....
LG
Ursel

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