Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Papi-Ralf am 28.02.2006, 15:21 Uhr

Kinderausweis dem KV mitgeben?

Ich würde mal beim JA nachfragen, wenn Du es nicht weist, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht vergeben ist.
Ansonsten würde ich gleich mal zum Gericht gehen und einen Antrag auf das alleinige ABR stellen.
Warum?
Wenn Ihr gemeinsames SR und ABR habt, kann er jederzeit das Kind einbehalten, ohne das er sich strafbar macht. Wenn Du das ABR alleine hast, ist das ausgeschlossen.
Den Ausweis würde ich Ihm auch net aushändigen, vorallem net wenn das ABR bei euch beiden ist. Aus den oben genannten Gründen.

LG
Ralf

 
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