Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 18.05.2011, 23:19 Uhr

Keine bundesweite Regelung...

Hallo,

verläßliche Auskunft kann ich Dir nicht geben, schon gar keine Zahlen. Es würde auch nichts nützen, wenn ich Dir hamburger Zahlen nennen würde.

Dem Beitrag von Mousy habe ich nicht wirklich etwas hinzuzusetzen. Ich würde jetzt mal abwarten, bis Du etwas handfestes in den Händen hältst (Bescheid, Zwischenmitteilung o.ä.). Wirklich belastbare Auskünfte kann Dir nur Deine Arge geben, oder, wenn Du kein ALG II sondern Wohngeld erhältst, die Wohngeldstelle.

98qm mit 3 Personen erscheinen mir bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht wirklich überkandidelt. Ohne Deiner Kommune vorgreifen zu wollen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sie Dich zwingen werden, aus der Bude auszuziehen. Man muß das mal konsequent zuende denken: Du würdest ja innerhalb kürzester Zeit eine Sozialwohnung belegen, während auf der anderen Seite in Deine Hütte keine entsprechende Familie einziehen würde. Sozialwohnungen sind rar, überall in Deutschland. Du sagst selbst, daß Deine Zinsbelastung unterhalb des Kaltmietenniveaus einer 75qm-Wohnung in Eurer Gegend liegt, also selbst unter Haushaltsaspekten würde ein Auszug von Euch keinen Sinn machen, den Umzug mit all seinen Kosten müßte ja auch die Kommune tragen, ebenso evtl. einen nicht vorhandenen Herd zusteuern, ggf. Renovierungskosten, Beihilfe für Küchenteile etc.pp.. Das alles sind in meinen Augen übrigens alles Argumente, die Du im Falle eines Falles als Begründung für einen Widerspruch anführen könntest.

Aber ich sehe es wie Mousy, Ruhe bewahren und erst einmal die Entscheidung abwarten.

Viele Grüße
Snoopy

 
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