Geschrieben von nociolla am 03.03.2009, 21:38 Uhr |
Ihr kennt euch doch immer super aus brauche mal Rechtsgrundlagen
für Mütter mit nicht Ehelichen Kindern .
Also meine Bekannte wollte ab Feb . wieder arbeiten gehen was aber nicht geht da sie im April ihr zweites Kind bekommet ( Sie hat also einen Job )
Der Vater ( ein anderer als der vom ersten Kind ) hat sich erst gefreut und alles super und Familie und zusammen ziehen und jetzt sagte er nein ein Freund sagte " Wo her willst du den wissen das Du der Vater bist "und er könnte ja recht haben und er möchte auch keine Familie mehr mit ihr sein .
Er möchte einen Test sonst bezahlt er nichts für das Kind .
Kein Problem kann er haben sagt sie .
1 . Jetzt schon zum Amt oder erst wenn das Kind da ist ?
2 Steht ihr nicht auch Unterhalt vom ihm zu ?
Sie haben nie zusammen gewohnt .
Danke erst mal
Liebe Grüße
Anja
Re: Ihr kennt euch doch immer super aus brauche mal Rechtsgrundlagen
Antwort von Allly am 03.03.2009, 21:43 Uhr
1. Ja, schnell zum Amt wegen der Beratung und vielleicht kann man ja schon eine Beistandschaft beantragen
2. Siehe oben: Beratung.
Und sie soll nicht vergessen, dem Verpisser in der Allerwertesten zu treten!! Ist ja wohl unglaublich! So ein Asi! Ich rege mich gerade voll auf hier!!!!!!!!!!
LG Ally
Re: Ihr kennt euch doch immer super aus brauche mal Rechtsgrundlagen
Antwort von Judith31 am 03.03.2009, 21:49 Uhr
ist von Jugendamt zu Jugendamt verschieden, unser JA hier, machte das erst alles mit Test und Beistandschaft usw...wenn Kind da ist, die sagen das reicht.
Und ja ihr steht auch Unterhalt zu auch wenn sie NICHT verheiratet waren. Klar zustehen schon, aber er muß auch gut genug dafür verdienen. Unterhalt für sie regelt aber kein JA, dafür muß sie zum Anwalt maschieren. Alles Gute für sie...hatte ja haargenau das gleiche hinter mir.
Re: Ihr kennt euch doch immer super aus brauche mal Rechtsgrundlagen
Antwort von berita am 03.03.2009, 22:34 Uhr
Also ich denke, einen Vaterschaftstest wird es wohl kaum vor der Geburt geben?! Da müsste man ja eine FU machen oder ähnliches.. Informieren kann sie sich natürlich jetzt schon beim Jugendamt.
Unterhalt für sich kann sie in den ersten drei Jahren bekommen, da gibts aber einen Eigenbehalt des Vaters von 1000 Euro.