von Leena am 13.05.2014, 16:48 Uhr |
Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt...
"Wir können das Zusammentreffen selber zahlen. Dennoch wäre es schön gewesen, wenn man es anteilig bei der Steuer am Jahresende hätte geltend machen können, wie andere ja auch..."
Ähm, wie welche "anderen"?
Kosten des Umgangs sind steuerlich grundsätzlich typische Kosten der Lebenshaltung nach § 12 Nr. 1 EStG und als solche durch den Grundfreibetrag bzw. durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Kinderfreibeträge/Kindergeld) abgegolten.
- Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - SimplySingle 12.05.14, 14:58
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - shinead 12.05.14, 16:03
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - SimplySingle 12.05.14, 17:26
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - shinead 13.05.14, 10:30
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - Strudelteigteilchen 13.05.14, 10:42
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - SimplySingle 12.05.14, 17:26
- Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt... - SimplySingle 13.05.14, 15:19
- Steuerliche Absetzbarkeit ist ja auch eine staatliche Subvention... - shinead 13.05.14, 16:11
- Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt... - Leena 13.05.14, 16:48
- Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt... - Wunschkind2008 13.05.14, 19:23
- Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt... - Leena 13.05.14, 19:35
- Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt... - Wunschkind2008 13.05.14, 19:23
- Nein - Bonsai73 13.05.14, 21:18
- Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland - shinead 12.05.14, 16:03
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