Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 16.04.2010, 14:17 Uhr

Holt mich bitte von der Palme runter...

Hallo ins Rund,

ich bearbeite gerade ein harmloses Stück Post, leicht angeschimmet (aus Februar), alleinerziehende Mutti begründet, warum sie von der Abfindung, die sie vom alten Arbeitgeber nach 25 Jahren erhalten hatte, sich und ihren Kindern vor Antragstellung hier "erst mal was gegönnt hat".

Kollege, der vorher zuständig war, hat Anhörungsschreiben rausgeschickt, prüfte dreimonatige Kürzung. Das Poststück war die Antwort darauf, ich war inzwischen zuständig. Ich ahnte nichts Böses, dachte in Kategorien von vielleicht ein paar wenige Tausend Euronen...

Dann schaue ich mir die Akte genauer an... und falle vom Glauben ab: Von Oktober bis Anfang Januar knapp 15.000,- € vom Konto abgehoben, Mitte Januar zusätzlich 30.000,- € (Dreißigtausend!!!!!!!) auszahlenlassen, angeblich davon Schulden gezahlt, 6 Tage später Antrag auf ALG II gestellt. Wohlgemerkt, die Frau bezog seit einem Jahr ALG I, das jetzt auslief. Sie war sich also im Klaren darüber, daß sie ALG II würde beantragen müssen.

Der Kollege hatdie Leistung bis Juli bewilligt, ich habe die Leistung für Mai storniert und die Frau telefonisch für nächste Woche herzitiert. Angeblich hat sie für nichts Belege! Keine Belege für 45.000,- €!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hab ihr schon angekündigt, daß es von hier voraussichtlich keinen müden Cent mehr gibt (wenn sie mir unterschreibt, daß sie keine Belege hat...). Und wenn, dann komplett nur auf Darlehensbasis... muß noch nachlesen, auf welche Rechtsgrundlage ich das stütze, ich befürchte nämlich eine Gesetzeslücke... die Frau käme davon!!!!!
... ich muß an die Luft, sonst ersticke ich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Liebe Grüße
Euer Snoopy

 
13 Antworten:

Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von Savanna2 am 16.04.2010, 14:22 Uhr

Hi Ralph,

sie hätte wenigstens so clever sein können und es nicht in so kurzer Zeit runterholen sollen...

Na ja ganz ehrlich.
Würdest du es nicht auch so machen.
Bsp. man spart sein ganzes Leben und fällt man dann jahre später in H4 ist man der gea....
hat man Jahrelang gut gelebt alles verprasst hat man es im Endefekt doch besser.

Nur mal so als Bsp.
Ich sehe da eher die Schuld im GEsetzgeber.

Aber das ist ja scon lächerlich bei der Dame:
Was hat sie sich denn gegönnt muss sie das nicht angeben sie wird ja sviel nicht in Kleckerbeträgen ausgegeben haben und die Schulden,bei wem?
Muss derjenige nicht Unterschreiben?

Nicht ärgern.

LG

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von FrauKrause am 16.04.2010, 14:36 Uhr

Wenn sie die 30.000,00 EUR vor diesem langen Zeitraum abgehoben hat, muss Sie Dir nicht Rechenschaft ablegen, da sie da noch ALG I bezog. Muss jetzt jeder, der ALG I bezieht, sein Geld zusammenhalten, für den Fall, KÖNNTE ja sein, dass man doch mal ALG II beziehen muss? Also, ICH würde davon nicht unbedingt immer ausgehen. Es hätte ja auch sein können, dass Sie eine Arbeit findet.

Die nächsten 15.000,00 EUR dürften bei gewissem Alter der Frau inkl. Kinder durchaus im Rahmen des Selbstbehaltes liegen, zumal sie selbst da noch ALG I bezog. Würde mich interessieren, welche Fristen VOR Antragstellung ALG II hier vom Amt beachtet werden. War das nicht ein halbes Jahr? Die erste Summe ist länger her... Oder?

Warum regst Du Dich so auf? Schau mal die Steuerhinterzieher an. Da reden wir von GANZ ANDEREN Summen....

Schönes WE

I.

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von FrauKrause am 16.04.2010, 14:38 Uhr

Sorry, habe nicht aufgepasst, der 30.000,00 EUR-Betrag ist noch nicht so lange her. Habe ich verwechselt.

Würde mich wirklich interessieren, welche Beachtungsfristen hier gelten.

LG I.

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von Savanna2 am 16.04.2010, 14:40 Uhr

Offensichtlich ists ja schon 6 Tage vor Antrag 30000 E abheben aber ich glaube jeder hier würde sich lieber nen scicken Wagen kaufen wie sein Geld verleben zu müssen und andere haben es eben vorher verlebt und denen gehts im Nachgang besser...

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Nur weil andere kriminelle Machenschaften an den Tag legen...

Antwort von Ralph am 16.04.2010, 14:51 Uhr

... werden eigene oder anders gelagerte nicht entschuldbar. Was ist denn das für eine Argumentation?

Ich habe meinen aAchbarn nur krankenhausreif und in den Rollstuhl geschlagen, wat denn, schaut mal auf die Jugendlichen in München, die haben den Mann gleich umgebracht, das ist doch viiieeel schlimmer!

Du versteh'n??

HartIV hat gerade in Bezug auf Schutzvermögen eine enorme Verbesserung gegenüber dem alten BSHG gebracht. Es geht ja auch darum, was die Solidargemeinschaft bereit ist zu finanzieren. Und ja, es gibt Grenzen, m.E. in diesem Fall eindeutig überschritten, ja!!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der jetzt ins Wochenende geht...

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Verstehe doch Deinen Ärger...

Antwort von FrauKrause am 16.04.2010, 14:54 Uhr

ich finde das auch ziemlich dreist. Letzendlich wirst Du nicht viel ausrichten können. Es sind aber DEINE Nerven.

Vielleicht schreibst Du mal, wie es ausgegangen ist?

I.
(die ihr Geld woanders als bei der Bank hortet.... ) Kleinerscherzamrande...


Ich gehe jetzt auch ins Wochenende.....Die Sonne scheint und es soll ja heute einen geilomaten Sonnenuntergang geben wegen der Ascheluft....

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von Pamo am 16.04.2010, 14:57 Uhr

Mir scheint wahrscheinlich, dass sie die 30.000 vom Konto geholt hat und nun in bar herum liegen hat fuer weitere Verwendung waehrend sie Hartz 4 bezieht.

Doch kann man das beweisen?

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von mama.frosch am 16.04.2010, 15:00 Uhr

nein, aber wenn sie behauptet, irgendwo schulden IN DIESER HÖHE bezahlt zu haben müsste es ja möglich sein, dafür nachweise zu bekommen.


schon ziemlcih dumm-dreist, 6 tage vor alg2-beantragung mal eben das konto leerzuräumen...

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von taram am 16.04.2010, 15:36 Uhr

ALG II erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Vermögen ist grds. alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um Arbeitslosengeld II beziehen zu können.
Grundfreibetrag

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Wie alt ist denn die Dame?

LG Taram

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Sorry...

Antwort von SvenjaMama am 16.04.2010, 20:17 Uhr

...aber wenn ich jahrelang gearbeitet habe (und 45000€ Abfindung kriegt man wohl nicht für 2Jahre) hätt ich auch keine Lust mir das sozusagen vom Amt abnehmen zu lassen.
Dann denk ich hat man auch jahrelang eingezahlt oder nicht?
Ich würds also wahrscheinlich genauso machen
Allerdings würd ich mir auch eher 3-4 Minijobs greifen als sagen zu müssen ich leb von Hartz4, solange ich die Wahl hätte.

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von hexemama am 16.04.2010, 20:35 Uhr

Hallo,
das sind dann so Leute die auch noch an die Zeitung mit dem B und den dicken Schlagzeilen gehen und sich dann wundern, dass sich normalsterbliche über solche Dreistigkeiten aufregen.
Aber ich würde mir auch mal gerne mit meiner Tochter ne schöne Zeit machen, kann mir einer 45000€ schenken????
LG und es ist doch Wochenende und der Wetterbericht ist hier garnicht schlecht.
Silke

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Re: Sorry...

Antwort von susafi am 16.04.2010, 20:45 Uhr

genau das habe ich mir auch gedacht... würde mir eine Abfindung auch ungerne vom Amt abnehmen lassen...

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Re: Holt mich bitte von der Palme runter...

Antwort von Erdbeere81 am 16.04.2010, 21:15 Uhr

In meiner ARGE-Zeit hatte ich einen Antragsteller der 10 Tage vor Antragstellung 20.000 EUR an "Schulden" zurück zahlte an einen "Kumpel".
Die 20T waren ebenfalls eine Abfindung, die 1 Jahr lang auf dem Sparbuch lag während er im ALG I Bezug war.
Aber er hatte einen Beleg und der Kumpel erklärte schriftlich, dass sich um Rückzahlung von Schulden handelte und der vereinbarte Zeitpunkt nun eben gekommen war.

Nach einigen Nachforschungen und Erklärungen mussten wir zahlen.

Der grinst mich heute noch sehr zufrieden an, wenn er seinen Mercedes (huch seinen, nein der gehört auch dem Kumpel) auf dem Rathausparkplatz parkt.

LG
Erdbeere (seit Juni 08 nicht mehr in der ARGE)

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