Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tinebienegirl am 27.05.2006, 19:03 Uhr

Hier guck mal

1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Nordrhein-Westfalen):
345.00 €
Kinder bis 13 Jahre:
207.00 €
Mehrbedarf Alleinerziehende:
124.20 €
Summe der Leistungen:
676.20 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
300.00 €
Heizkosten :
85.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
385.00 €


3 Einkommen
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
600.00 €
Kindergeld:
154.00 €
Summe der Einkünfte:
754.00 €


Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
676.20 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
385.00 €
- Summe der Einkünfte:
754.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
307.20 €

Also muss ich doch die 600€ Unterhalt plus die 307,20 alg rechnen oder?
Das sind dann 907,20€.
Die Miete wird doch vom Amt gezahlt oder muss ich es von dem Geld selber bezahlen?Ich denke nicht oder

 
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