Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Merle32 am 03.05.2009, 17:57 Uhr

hast du denn schon deine

Hallo

Als die Bescheinigung ausgestellt wurde war die Miete noch nicht überwiesen.
Lustig ist der Satz das wenn man die Bescheinigung falsch ausfüllt das strafrechtliche Konsequenzen haben wird.

Bin gespannt was der Mieterschutzbund morgen dazu sagt


Viele Grüße

Merle

 
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