Geschrieben von berita am 23.03.2009, 20:08 Uhr |
Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß
Das heisst, dass du nur max. sechs Jahre Unterhaltsvorschuss beziehen kannst UND dein Kind muss dabei jünger als 12 Jahre sein.
Angenommen, das Kind ist schon 8 Jahre, wenn man den UHV beantragt, dann bekommt man also sogar nur 4 Jahre das Geld.
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- Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - sandbet 23.03.09, 20:03
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - berita 23.03.09, 20:08
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - engelchen_lpz 23.03.09, 20:08
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - +emfut+ 23.03.09, 20:08
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - sandbet 23.03.09, 20:32
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - Lena_1977 23.03.09, 20:34
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - ursel66 23.03.09, 20:36
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - +emfut+ 23.03.09, 20:38
- Re: Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß - vallie 24.03.09, 9:18
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