Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 23.03.2009, 20:08 Uhr

Hab mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuß

Das heisst, dass du nur max. sechs Jahre Unterhaltsvorschuss beziehen kannst UND dein Kind muss dabei jünger als 12 Jahre sein.

Angenommen, das Kind ist schon 8 Jahre, wenn man den UHV beantragt, dann bekommt man also sogar nur 4 Jahre das Geld.

 
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