Geschrieben von Sunny76 am 01.08.2015, 12:59 Uhr |
Frage wg Verbeamtung
Meine Freundin/Kollegin ist Lehramtsanwärterin und grade schwanger. Sie war schon bei der Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt und muss dann WG der Schwangerschaft nach der Geburt noch mal hin.
Wie ist das denn bei mir? Ich war ja im November da und im Schreiben stand "es gibt keine Einwände gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit". Auflagen habe ich auch keine bekommen (bzgl Abnehmen). Muss ich denn dann trotzdem noch mal hin? Oder reicht die Untersuchung jetzt für immer?
- Frage wg Verbeamtung - Sunny76 01.08.15, 12:59
- Re: Frage wg Verbeamtung - Benedikte 01.08.15, 13:25
- Re: Frage wg Verbeamtung - KKM 01.08.15, 14:38
- Re: Frage wg Verbeamtung - Gucci75 01.08.15, 22:43
- Re: Frage wg Verbeamtung - muddelkuddel 02.08.15, 14:26
- ich dachte immer Verbeamtung wäre vom Alter begrenzt? - Milia80 02.08.15, 14:39
- In Bayern bis 45 ot - Sunny76 02.08.15, 16:04
- ich dachte immer Verbeamtung wäre vom Alter begrenzt? - Milia80 02.08.15, 14:39
- Re: Frage wg Verbeamtung - Fredda 02.08.15, 22:00
- von einem Bekannten weiß ich der wägt ganz genau ab wann er wegen was zum Doc geht - Milia80 02.08.15, 22:12
- Re: Frage wg Verbeamtung - nici1909 03.08.15, 17:41
- Re: Frage wg Verbeamtung - Benedikte 01.08.15, 13:25
Geld
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Unterhalt
Mehr Unterhalt?
Umzug zurück nach Deutschland......Ich weiß nicht wie weiter.....
Grmppfff! Jetzt kann ich mich nicht scheiden lassen
Trennung, Umzug, Arbeitgeber, Geld
Warum wird kindergeld angerechnet?
Sorgt man eigentlich fürs eigene ableben vor?