Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Chrissie3 am 01.03.2012, 7:38 Uhr

Frage wg Urlaubsantrag

Hallo

nachdem dich die Chefin aufgefordert hat, sich die Verteilung zu überlegen würde ich mit einem Vorschlag kommen, der ein Kompromiss ist. Sie weiß ja, dass du Kinder hast. Bis Pfingsten hast du dir sowieso schon einen Teil Urlaub "erarbeitet". Während der Probezeit soll man aus zwei Gründen meist keinen Urlaub nehmen:

1. Man möchte den AN möglichst umfangreich kennen lernen und ihm die Chance geben sich zu beweisen. Im Zweifel ist es eher für den AN schädlich Urlaub zu nehmen, da ein AG bei Unsicherheiten, ob er den AN weiter behalten will, eher die Reißleine zieht. Ohne den Urlaub hat man einfach länger Zeit zu zeigen, dass man die Arbeit schafft. Wenn du aber bereits jetzt gute Arbeit machst, hält sich dieses Risiko in Grenzen.

2. Falls es zu einer Kündigung während oder zum Ende der Probezeit kommt, könnte es sein, dass der AN bereits zuviel Urlaub in Anspruch genommen hat. Das bekommt der AG nicht erstattet.

Deshalb würde ich auf die Zeit während der Probezeit bei meinem Vorschlag an die Chefin zunächst nur die bis dahin bereits vorhandenen Urlaubsansprüche aufrechnen. Darüber hinaus kannst du ja, wenn du z. B. eine weitere Woche übrig hättest sagen: "Sie wissen ja, dass ich Kinder habe und es wäre für mich natürlich schön, wenn ich die Woche irgendwann in weiteren Ferien nehmen könnte. Meinen Sie, dass wir da eine Möglichkeit finden?" Dann siehst du schon wie sie reagiert. Wenn sie Verständnis hat, macht sie dir bestimmt einen Vorschlag. Vielleicht klappt es trotzdem noch in den Herbstferien aber vielleicht auch schon Ostern. Oder weil es im August sowieso ruhiger ist, kannst Du evtl. auch eine Woche im August nehmen.

Viele Erfolg!

VG
Chrissie

 
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