Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Juleen87 am 04.01.2015, 13:42 Uhr

Fassungslos!

Würde ihn eintragen lassen, die Beistandschaft beantragen und das alleinige Sorgerecht behalten.
Auf den Unterhalt würde ich nicht verzichten es steht immerhin dem Kind zu und da kommen genügend kosten auf einen zu. Mit der Beistandschaft regelt das Jugendamt alles somit hast du damit deine Ruhe. Der Rest was den Umgang dann angeht usw zeigt sich dann wenn das Kind da ist dann kann man weiter sehen

 
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