Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angry.me am 20.08.2010, 15:16 Uhr

fassungslos...

Hallo,
ich möchte an dieser Stelle ein weiteres Mal meiner Verzweiflung Luft machen...
Vor kurzer Zeit bekam ich meinen Mittleren (der ja per Eilbeschluss nach wie vor seinen Aufenthalt beim Vater hat) zum Umgang. Ich hatte ihn zwei Wochen nicht gesehen, weil wir ferienhalber die WE getauscht hatten aber auch, weil mein Ex immer wieder versuchte, ihn mir vorzuenthalten (soviel zum Thema PAS)!
Im Auto kam mir der Kleine bereits sehr schlapp vor- er schlief direkt ein (und das um 15 Uhr- eine recht ungewöhnliche Zeit für ihn zu schlafen, zumal momentan kein Kindergarten ist...)
Wir sind dann mit seinen Geschwistern ins Judo gegangen, wo er früher immer freudig mitgemacht hat (weil er selbst auch dort im Verein war und die Kinder noch kannte). Auch dort schlief er direkt auf der Matte ein . Er war extrem blass, hatte Ringe unter den Augen und erschien auch meiner Freundin, die dabei war, sehr teilnahmslos.
So ging ich mit ihm zum Kinderarzt und es wurde festgestellt, dass er seit April (da war der Beschluss, seitdem lebt er beim KV) 2 Kilo abgenommen hat!!!
Die Ärztin machte sich Sorgen, da auch ihr die Lethargie unseres Kindes auffiel. Sie schlug mir vor, sofort das JA einzuschalten, da sie einen Handlungsbedarf sah. Außerdem bestand sie darauf, dass der KV am Mo nach dem Umgangswochenende nochmals bei ihr vorstellig werden sollte.
Auch ich rief umgehend das JA an. ZUFÄLLIGERWEISE (??) hatte mein Ex genau an diesem Tag einen Termin bei ihr (obwohl er von der mom. Siutation ja noch nicht informiert sein konnte, ich hatte ihm zwar in der Vergangenheit mehrfach gesagt, er solle auf die Ernährung unserer Kinder besser achten, wusste aber nicht wirklich wie schlimm es um den AZ des Mittleren stand..)
Ich bekam nach langem Hin und Her auch einen Termin, fuhr hin und wurde- oh Wunder- direkt mit meinem Ex konfrontiert. Es kam zu einem sehr unschönen Gespräch, das JA bat mich wie meinen Ex, einen Eilantrag bei Gericht zu stellen, sie selbst würde es auch tun. Ich fragte sie, wie ich das denn machen solle, meine Anwältin war zu dem Zeitpunkt in Urlaub. Sie meinte, ich solle dort anrufen. Das JA zeigte hier sehr deutlich, dass es die Verantwortung aus der Hand geben wollte. Also rief ich dort an, bekam aber zur Auskunft, dass es nicht gehe, dass ich als Privatperson einen Antrag stelle. So versuchte ich mein Glück bei der stellvertretenden Anwältin, merkte aber, dass ihr engagement gleich null war und beschloss, bis Montag (diese Woche) auf meine eigene Anwältin zu warten, zumal der Kleine längere Zeit bei mir sein würde.
Das ärztl. Attest schickte ich per Fax an alle beteiligten.
Mit der psycholog. Gutachterin sollte, unabhängig von all dem, am Mi. ein gemeinsamer Termin mit meinem Ex und mir stattfinden, um das Gutachten zu beschleunigen, da ein Gerichtstermin schon Mitte September angestrebt war.
Nun erfuhr ich am Mo. von meiner Anwältin, dass ein gemeinsamer Arztbesuch aller Beteiligten (auch der psych. Gutachterin) stattfinden sollte. Der Termin mit ihr wurde auf Wunsch meines Ex abgesagt
Fazit des Arzttermines (der die 2 Kilo Gewichtsabnahme innerhalb von 4 1/2 Monaten relativiert): ich habe maßlos übertrieben, ein Kind darf doch mal im Gewicht schwanken (klar, aber wieso so sehr und dann auch noch seltsamerweise erst seit er nicht mehr bei mir lebt...??)
Der Vater macht alles toll...
Warum wird eine Lethargie des Kindes, die bei dieser Gewichtsabnahme als klares Zeichen für seine psychische Belastung gedeutet werden sollte (UND HIER GEHT ES WIRKLICH NICHT MEHR UM DAS WOHL DER ELTERN SONDERN DAS DER KLEINEN!!!!) so heruntergespielt???
ich verstehe die Welt nicht mehr...

 
12 Antworten:

Re: fassungslos...

Antwort von Pamo am 20.08.2010, 15:54 Uhr

Welch furchtbare Situation!

Kannst du nicht den ersten Kinderarzt bitten, ein Gutachten einzureichen? Immerhin war es seine Idee, das JA zu unterrichten, also hat er Handlungsbedarf gesehen.
Ausserdem waere ein psychologisches Gutachten evtl. angezeigt?

Viel Erfolg.

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Re: fassungslos...

Antwort von Pinky2 am 20.08.2010, 16:12 Uhr

Bei den Jugendämtern wundert mich gar nichts mehr. Dein Sohn muss wahrscheinlich völlig abgemagert im KH landen bevor das JA was unternimmt.

Ich würde das Kind unter allen Umständen bei mir lassen und im KH direkt vorstellig werden und es unter keinen Umständen zurück zum KV geben. Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen.

Tja ich kann ruhig reden, ich weiss. Aber es geht hier schliesslich um das Kindeswohl.

Lieben Gruss und ich drück ganz fest die Daumen

Pinky

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Re: fassungslos...

Antwort von groschi am 20.08.2010, 16:30 Uhr

mich wundert immer noch, wie alles so verlaufen kann. wieso ist kind nr1 beim vater soo gut aufgehoben; kind nr2 aber bei dir besser? wenn du so schrecklich bist, wäre doch kind nr 2 auch beim vater besser dran?
ich hoffe, ich lese dich heute abend. und mit ein wenig glück ist auch mein kumpel mal wieder on. dann quetsch ich ihn nach weiteren schritten aus

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Re: fassungslos...

Antwort von KKM am 20.08.2010, 16:52 Uhr

Liebe angryme...

Ich fühle mit Dir!!!

Lass Dich ganz, ganz lieb umarmen und Dir eine RIESENPORTION Kraft rüberbeamen - die kannst Du sicherliche gebrauchen!

KKM

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noch was

Antwort von groschi am 20.08.2010, 17:01 Uhr

vielleicht sind 2 kg wirklich nicht viel, aber der gesamtzustand ist doch bedenklich.
psychische belastung...pfft,klar. aber WARUM ist das so? vielleicht weil der kleine von seiner mama und von seinen geschwistern getrennt ist? nee, da kommt mir echt die galle hoch.

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Nur eine rechtliche Anmerkung

Antwort von +emfut+ am 20.08.2010, 17:09 Uhr

Wenn es einen gültigen Gerichtsbeschluß gibt, dann kann das JA darüber nicht "einfach so" hinweggehen. Das Gericht steht "über" dem Jugendamt.

Um das Kind vom Vater wegzubekommen, braucht es einen neuen Gerichtsbeschluß - das JA kann helfen, diesen zu erreichen, indem es für den einen oder anderen aussagt, aber es kann das Kind nicht "einfach so" zurück zum anderen Elternteil packen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nur eine rechtliche Anmerkung

Antwort von taram am 20.08.2010, 18:44 Uhr

Du solltest vielleicht darauf bestehen, dass der Doc eine Meldung beim JA macht.
Und den Anwalt würde ich befragen, ob man da nicht eine Anzeige gegen den Vater - wegen Verletzung der Fürsorgepflicht oder so - machen kann.

Alles Liebe und viel Kraft

Taram

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Re: noch was

Antwort von berita am 20.08.2010, 20:59 Uhr

Nicht, dass ich den KV in Schutz nehmen will, aber wenn ein Kind krank ist, kann es sehr schnell mal 2 Kilo verlieren. Ist halt die Frage, ob seine Schwäche ein Zeichen von schlechter Ernährung oder einer vorherigen Erkrankung war. Allerdings hätte ich dann erwartet, dass der KV bei der Übergabe sagt, dass es krank ist.

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Re: Nur eine rechtliche Anmerkung

Antwort von angry.me am 20.08.2010, 21:32 Uhr

Ich glaube ich habe es nicht richtig dargelegt...
das JA wurde von meiner Kinderärztin sowie einer weiteren Ärztin aus meinem Bekanntenkreis informiert. Und was machte die SB draus? einen weiteren Termin bei SEINEM Kinderarzt (also, dem, bei dem sich mein Ex unmittelbar nach der ganzen Aktion ausgeheult hat), wo die psychologische Gutachterin, das JA, beide Anwältinnen, er und ich anwesend waren. Und aus diesem Gespräch (bei dem auch das JA zugegen war) ging hervor: "och, die zwei Kilo..."
Und ja, ein Kind KANN abnehmen, wenn es krank ist. Aber dazu meinte selbst dieser Arzt, keine 2 Kilo in der kurzen Zeit. UND: weder ich, noch der Kinderarzt (der ja der dauerbehandelnde Arzt ist) wussten was von einer Erkrankung, da mein Ex auch nicht vorstellig wurde...

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ich wollte nichtmal damit erreichen...

Antwort von angry.me am 20.08.2010, 22:06 Uhr

... dass das JA den Kleinen "einfach so" wieder zu mir packt... vielmehr hätte ich doch sehr angenommen, dass eine Klärung zustande kommt, inwieweit dem Kleinen aktuell - und dann eben auch dauerhaft - geholfen wird

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Re: Nur eine rechtliche Anmerkung

Antwort von rostigernagel am 20.08.2010, 22:07 Uhr

Das dass Jugendamt wenig machen kann, liegt in der Sache der Natur. Sie haben eher die beratende Funktion und ziemlich wenige rechtliche Möglichkeiten.... Sie haben allerdings ein gewichtiges Wort bei Gericht.
So gesehen, was soll das Jugendamt denn machen? Das ist ja das Traurige, dass sie keine Handhabe haben. Dann würden einige Sachen schnell und unkompliziert gehen anstatt den langen Weg übers Gericht. Aber eben nur das Gericht kann da etwas machen, so ist das nun einmal.
Und ob der Kleine wirklich in schlechter Verfassung ist, das wird sich dann zeigen.
Immerhin hast Du da etwas auf den Weg gebracht um dem Kleinen zu helfen. Alles wird sich bald aufklären.
Ich weiss, dass so eine Situation an den Nerven nagt. Man sieht da etwas und kann irgendwie nichts machen. Man will helfen und alles richtig machen. Und das man die Ursache nicht kennt, ist das auch nicht hilfreich.

So fühlen sich sehr oft die Männer, wo die Frauen den Umgang mit den Kindern verhindern wollen............

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eben

Antwort von angry.me am 20.08.2010, 22:26 Uhr

und dieses neue Gesetz wird unweigerlich noch mehr Mamis auf diese Seite bringen... gute Sache

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