Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von salsa am 27.02.2006, 17:03 Uhr

ergänzendes ALG2...wenn das Kind 7 Jahre wird ....

habe gerade meinen neuen Bescheid erhalten ... und mich gewundert, dass es weniger wurde .... habe gerade mal gegoogelt.... für ein kind unter 7 jahren bekommt man 124 €, für ein Kind über 7 Jahre nur noch 41 € ... es nennt sich "mehrdarf zum lebensunterhalt" .... doch welche logik steckt dahinter ? warum ist der bedarf bei einem kleinen kind höher ?
grüblerische gruesse
von salsa, deren klein-salsa bald 7 jahre alt wird ...

Allein Erziehende

Allein Erziehende, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben und es erziehen, bekommen einen Zuschlag von

1. 36 % der jeweiligen Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammenleben
2. oder in Höhe von 12 % für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen von a) nicht vorliegen, wobei dieser Zuschlag höchstens 60 % der jeweiligen Regelleistung betragen darf.

Hat jemand also vier oder mehr Kinder, beträgt der Zuschlag somit 12 % pro Kind, maximal aber und unabhängig von der Anzahl der Kinder 60 % der Regelleistung. Somit bezieht jeder allein Erziehende einen Zuschlag von mindestens 12 % der Regelleistung, unabhängig vom Alter des Kindes. In Zahlen (gerundet):

Zuschlag von 36 %: 124 €

Zuschlag von 12 %: 41 €

 
12 Antworten:

Häh?

Antwort von LoveMum am 27.02.2006, 18:15 Uhr

Hallo Salsa!

Meine Jungs sind acht und neun und ich erhalte einen Mehrbedarf von 124€. Das war es doch was du gemeint hast, oder?

LG Heike

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JA...

Antwort von salsa am 27.02.2006, 18:50 Uhr

im Bescheid steht:

"Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für allein Erziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren (bzw. 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren)

36 % der maßgebenden Regelleistung oder pro minderjährigem Kind - 13 %; höchstens 60 % der maßgebenden Regelleistung"

Ob es daran liegt, dass Du 2 Kinder hast *grübel* .... oh menno...

Salsa

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nachtrag.....

Antwort von salsa am 27.02.2006, 18:53 Uhr

es liegt daran, dass DU 2 Kinder hast und ich leider nur eins *seufz* ... aber die logik fehlt mir trotzdem ...

hast du 1 x 124 € ??????

dann hättest du, als deine kinder kleiner waren ...real weniger als ich bekommen ...

die ganze zeit hatte ich für 1 kind 124 € ...und du für 2 kinder 124 €....oder ?

jetzt hast du für 2 kinder 124 € und ich für 1 kind 41 €....

diese rechnerei *seufz*

salsa

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Re: ergänzendes ALG2...wenn das Kind 7 Jahre wird ....

Antwort von berita am 27.02.2006, 18:55 Uhr

Hmm, vielleicht wegen weniger Betreuungskosten fuer Schulkinder? Oder weil der Unterhaltsanspruch mit 6 Jahren etwas groesser wird? Aber komisch ist es schon, generell werden Kinder ja eher teurer. Da musst du dir wohl ein zweites Kind zulegen ;-)

LG
Berit

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Re: ergänzendes ALG2...wenn das Kind 7 Jahre wird ....

Antwort von LoveMum am 27.02.2006, 19:06 Uhr

Ich hatte schon immer (also seit es den besch... Euro gibt) 124€ Mehrbedarf. Das verstehe ich jetzt auch nicht... Raaaaaaalph, Hiiiiiilfeeee!! ;-)

LG Heike

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Tja und wenn man arbeitet, gibts noch weniger....

Antwort von kevome* am 27.02.2006, 20:39 Uhr

dann hat man gerade einen Steuerfreibetrag von 1308 Euro im Jahr, der einen vom Single unterscheidet. Je nach Steuersatz gibt das dann zwischen 25 und 40 Euro pro Monat mehr Netto und das unabhängig von der Kinderzahl.

Irgendwie alles unlogisch. Die Regelung beim Hartz 4 versteh ich nicht, warum das Alter da einen Unterschied macht. Genausowenig, wie ich verstehe, dass es bei der Steuerklasse 2 nicht mindestens eben diesen Mehrbedarf gemäß Hartz 4 für Alleinerziehende mehr gibt.

Vielleicht hat hier ja jemand die Erleuchtung?

Gruß Kerstin

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Re: Tja und wenn man arbeitet, gibts noch weniger....

Antwort von geiz_ist_geil am 27.02.2006, 21:26 Uhr

Hallo,

also der Mehrbedarf als Alleinerziehend ist ja ansich nicht für das Kind, sondern für den Elternteil.

Warum das nun aber ab dem 7. Lebensjahr weniger wird, weiß ich auch nicht, denke mal um die Leute noch ein wenig anzusporen, das sie ja nun auch endlich mal wieder selber arbeiten können. Und vielleicht auch, weil der Unterhalt sich dann erhöht (angesch... sind dann nur die die noch nie Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen haben und bereits 72 monate UHV bezogen haben, denn der Regelsatz für Kinder erhöht sich ja erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahres)

Also ne wirkliche antwort habe ich nun auch nicht gefunden.

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Re: Tja und wenn man arbeitet, gibts noch weniger....

Antwort von die Planlose am 28.02.2006, 0:08 Uhr

hallo,

der ae-mehrbedarf ist für den mehraufwand gedacht, den alleinerziehende haben, wenn sie beispielsweise mal nen babysitter brauchen...der muss ja meist bezahlt werden. das sgb 2 geht nun davon aus, dass bei nur einem kind, dass dann auch schon 7 ist, der mehraufwand geringer ist, da mama vormittags eh zeit für termine hat (kind is ja in der schule) und durchaus auch mal allein bleiben könnte, also nichtz immer eine betreuung organisiert werden muss. hab da zwar eine etwas abweichende meinung, aber die steht ja hier nicht zur debatte.

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Verstehe ich aber auch nicht...

Antwort von fusel am 28.02.2006, 1:21 Uhr

...die Betreuungskosten für die Kiga werden doch ohnehin bei Kleinkindern vom JA o.ä. übernommen? Dann müßte die/der AE doch auch vormittags Termine erledigen können. Ein Schulkind kann man ja auch nicht allein zuhause hocken lassen.
Das erklärt den Mehrbedarf für KK nicht *kopfkratz*. Ich finde mein Bursch wird immer teurer.

Die Beendigung der UVG fällt eigentlich nicht ins Gewicht da das Geld ohnehin mit dem ALG2 verrechnet wird. Wenn es nicht mehr da ist, keine Verrechnung, oder?

LG

fusel

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@berita....

Antwort von salsa am 28.02.2006, 9:07 Uhr

*lol* ....ja, ich glaube, ich brauche noch ein zweites kind *kicher*
salsa

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@lovemum....

Antwort von salsa am 28.02.2006, 9:08 Uhr

ich habe ja bis letztes jahr vollzeit gearbeitet ...von daher weis ich nicht wie es sonst war *grübel* ... da ichjezt teilzeit arbeite bekomme ich ergänzendes alg2 ..... ralph wollte sich heute bei mir melden.... vielleicht hat er ja eine erleuchtung *hoff*
salsa

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@all....

Antwort von salsa am 28.02.2006, 9:13 Uhr

verstehen tue ich es auch nicht .... zu kiga-zeiten habe ich den kiga voll übernommen bekommen, nur das essensgeld musste ich übernehmen ...

bis letzes jahr habe ich noch (fast) vollzeit gearbeitet .... von daher weis ich nicht wie es vorher geregelt wurde ...

seit sommer letzten jahres arbeite ich teilzeit ... die kosten vom schülerhort werden von meinem zu anrechnenden einkommen abgezogen ...

steuerklasse 2 ist wirklich ein witz ... ist kaum anders als lst 1 .... aber da ich in der sogenannten gleitzone (von 400,01 - 800 € brutto) arbeite sind die abzüge geringer ....

uhv war mit dem 6. geburtstag von klein-salsa aufgebraucht ... es wird aber bei der berechnung von alg2 mit aufgeführt, wenn der kv nix zahlt ...

ich suche immer noch nach der logik ... warum es soviel weniger wird ... wenn der betrag in der baby- und kleinkindzeit höher gewesen wäre, hätte ich es ja noch verstanden, mit windeln und gläschen ... aber warum er ab dem 7. jahr wechselt ist mir ein rätsel ....

aber vielleicht kommt ja bald die grosse erleuchtung ....

liebe gruesse
salsa

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