Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 05.01.2015, 16:21 Uhr

Eine rechtliche Handhabe hat man schon.

Denn es handelt sich dabei um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ein Anwalt könnte daher schon drauf aufmerksam machen, dass er das zu unterlassen hat...

Ich würde an Deiner Stelle allerdings in die Offensive gehen und z.B. mit Deinen Eltern über die Krankheit reden, nun, wo das Kind schon mal im Brunnen ist. Über den sexuellen Bereich würde ich mich gepflegt ausschweigen und höchstens an passender Stelle den Kommentar fallen lassen, dass es nicht so befriedigend gewesen sei, als dass es lohnt, jetzt noch darüber zu sprechen. Und ansonsten solltest Du ihm das Gefühl geben, dass es dir gepflegt am Popo vorbeigeht, womit er hausieren geht.

 
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