Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Papi-Ralf am 24.03.2006, 14:28 Uhr

Ehegatenunterhalt... *lol*

Jetzt hatte ich doch vorhin ein tolles Telefonat mit meiner heiß geliebten noch Ehefrau...
Ich muß immer noch lachen... sorry... hab schon tränen in den Augen... lol

Sie meinte doch das Sie jetzt Ehegatenunterhalt fordern würde... Sie lebt vom AlG2 und ist nachweislich zu faul um arbeiten zu gehen (hat schon 30% kürzung deshalb)

Ich frage mich was der liebe Gott sich dabei gedacht hatte als er bei Ihr das Hirn eingepflanzt hat... wahrscheinlich war der Samen faul oder so... lach...

Also die hat Humor... grins...

Aber nun will Sie ja einen Antrag stellen das Sie die Kinder nur noch einmal im Monat abholt, da Ihr der Babysitterjob den Sie angeblich Kostenlos ausführt, wichtiger ist und Sie somit an den Wochenenden keine Zeit hat für meine Zwerge...

Ist das nicht ein traum von Frau???

Hoffentlich ist die Bedienung beim Italiener neben an netter ;)))))

LG

 
4 Antworten:

Re: Ehegatenunterhalt... *lol*

Antwort von diezweinetten am 24.03.2006, 14:33 Uhr

Ralf, mein Angebot für den Sommer steht noch.

Die Bedienung ist sehr sehr nett ..., aber eben überhaupt nicht mein Fall.

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Und rauf dich mal zusammen ...

Antwort von diezweinetten am 24.03.2006, 14:39 Uhr

... und bring Deine Ex mit, im Bezirkskrankenhaus hier um die Ecke ist bestimmt noch ein Platz frei. Dann können sich unsere Frauen über unsere demolierten Autos unterhalten.
OK, der war jetzt gemein, darum allen ein schönes Wochenende.

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Re: Und rauf dich mal zusammen ...

Antwort von Papi-Ralf am 24.03.2006, 14:54 Uhr

Mein Oldi ist nicht demoliert ;) sonst wäre Sie es wahrscheinlich auch :)))

Du mußt mir nochmal den termin nennen für das treffen und den Ort, eMail ist hinterlegt ;)

LG
Ralf

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Re: Ehegatenunterhalt... *lol*

Antwort von RainerM am 24.03.2006, 15:28 Uhr

Hallo Papi-Ralf,

das kommt darauf an, wer zu letzt lacht, nicht wer das zuerst tut.

Leider weiss man nie, wie sowas endet... beim Ehegattenunterhalt gehts ja darum, dass ihr einander zu Beistand verpflichtet seid und um den erhalt des ehelichen Standards.

Wenn sie ALG II erhält, dann kann es gut sein, dass sie den Weg auch gehen muss.

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