Geschrieben von Ikmam am 01.05.2012, 14:25 Uhr |
DANKE ! m.T.
Das hilft. Ich will ja nichts unmögliches verlangen.
Was heißt: Es wird "entsprechend" zurückgestuft ? Gibt es dazu eine ungefähre Größenordnung ?
VG !
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- Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung - Ikmam 01.05.12, 11:43
- Re: Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung - KKM 01.05.12, 11:48
- Re: Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung - mf4 01.05.12, 11:55
- Re: Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung - Petra28 01.05.12, 13:53
- DANKE ! m.T. - Ikmam 01.05.12, 14:25
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