Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Susanne.75 am 30.12.2014, 10:38 Uhr

betreutes 1. Treffen Kind + KV

".... Was ja sein Recht wäre..." scheint im Moment ja für ihn nicht zu stimmen.

Dieses Recht kann er in der nächsten Zeit für sich und sein Kind zurückgewinnen. Aber im Moment hat er -so wie du schreibst- ja erstmal nur Recht auf betreuten Umgang.

Versuch, deine Bedenken nicht auf dein Kind abfärben zu lassen. Wie alt ist es denn? Kannst du das alles in Ruhe erklären? Informiere dich doch auch vorher beim Kinderschutzbund, wie das alles ablaufen wird und rede dann mit deinem Kind darüber. Dann verliert es die Scheu. So ein Treffen muß ja auch nicht in einem begrenzten Raum stattfinden. Ein Spielplatz eignet sich dafür doch auch gut.
Wenn es gut und unproblematisch läuft, ist ja vielleicht auch schnell ein "normaler" Umgang möglich.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.