Geschrieben von nociolla am 14.04.2009, 8:43 Uhr |
Beistandschaft Frage
Eine Mama von mir aus den Hort kam vor 1/2 auf mich zu ob ich Tips habe da sie und ihr Mann sich getrennt haben ( Gibt nicht so viele ohne Mann hier ) und ich hatte ihr weil ihr das so empfehlt gesagt sie soll mal beim Jugendamt wegen dieser Beistandschaft nachfragen ( hatten Probleme mit dem
Unterhalt ) . Heute hat sie angerufen das ein Briefgekommen ist das sie alle so weit eingeleitet haben und wenn der Kindesvater bis zum so und so vielten nicht bezahlt hat wir ihr empfohlen bei der Polizei eine Anzeige zumachen ( mit Paragrafen dahinter wegen was ) .
Das habe ich ja noch nie gehört ? Hat das von Euch jemand gemacht ?
Anja
Re: Beistandschaft Frage
Antwort von Cat74 am 14.04.2009, 9:22 Uhr
Verletzung der Unterhaltspflicht § 170 (1) StGB
Ich habs gemacht, bereits zweimal, aber erst nachdem ich dem Jugendamt die Beistandschaft entzogen hatte. Das man das trotz Beistandschaft selbst machen muß, hätte ich auch nicht gedacht!
Re: Beistandschaft Frage
Antwort von Joni76 am 14.04.2009, 11:33 Uhr
Ja, das war bei mir auch so. Ich sollte vom JA aus eine Anzeige machen. Das habe ich auch gemacht, mit dem Ergebnis, dass der KV stinksauer war und bis heute (ca. 3 J. später) nichts bezahlt hat...
@Joni
Antwort von Cat74 am 14.04.2009, 13:36 Uhr
Was ist denn in den 3 Jahren passiert?
Gab es eine Verhandlung? Eine Verurteilung?
Re: @Joni
Antwort von Mack4 am 14.04.2009, 16:42 Uhr
Nachdem ich beim Jugendamt angefragt habe (mehrfach) was denn unternommen wurde damit der Vater meiner Tochter sich endlich um Arbeit bemüht, bekam ich auch ein Schreiben, dass ich ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen kann. Nur nützt mir das wenig. Ich will den KV doch nicht im Gefängnis haben sondern möchte nur, das er einen kleinen Anteil der Kosten übernimmt. Für Alkohol und Tabak reicht es bei ihm ja auch. Auf meine Anfrage ist das JA überhaupt nicht eingegangen und Kathi`s Vater meinte, dass er in den fast 6 jahren noch nie eine Bewerbung vorlegen musste. Ich bin sehr enttäuscht von unserem Jugendamt.
LG von Sylvia
Cat74
Antwort von Joni76 am 14.04.2009, 16:50 Uhr
Nein, im Grunde ist garnichts passiert. Er hatte die ganze Zeit immer Lohnzettel vorgelegt, nach denen er angeblich nur auf 400€Basis arbeitet. Jetzt arbeitet er seit letztes Jahr angeblich wieder VZ und muss 214€ zahlen. Er hat sich aber weder bei mir noch beim JA gemeldet und deshalb hab ich jetzt eine Beistandschaft beantragt. Die Dame vom JA meinte, wenn er nicht zahlt, gibt es eine Gerichtsverhandlung und/oder er kriegt ne Lohnpfändung....
Re: Beistandschaft Frage
Antwort von twohearts am 14.04.2009, 17:33 Uhr
Joni, das kommt mir sooo bekannt vor!
"Sie können ihn anzeigen!" - "Sie können ihn pfänden lassen (Sach- und Taschenpfändung)!"
Ja prima! Erstens will ich in den inzwischen ENDLICH einigermaßen vernünftigen Umgang auf Elternebene nicht durch eine Anzeige Stunk reinbringen, so daß wieder alles von vorne losgeht mit dem damaligen langwierigen Terror, zweitens kann ich von nichts auch nichts pfänden lassen.
Das einzige, was ich definitiv machen werde, ist - sobald ich erfahre, daß er arbeitet - eine Lohnpfändung erwirken. Und das so schnell, wie es geht ...
@twohearts
Antwort von Cat74 am 14.04.2009, 18:04 Uhr
Bei einer Lohnpfändung verliert er seinen neuen Job schneller wieder, als Du kucken kannst. Ob das dann nicht neuen Streß gibt!?
@Cat74
Antwort von twohearts am 14.04.2009, 19:24 Uhr
Warum soll er durch eine Lohnpfändung seinen Job verlieren?
Re: @Cat74
Antwort von groschi am 14.04.2009, 19:50 Uhr
wenn er in der probezeit ist und eine lohnpfändung hat, wird kaum ein ag ihn übernehmen. in meinem vorletzten arbeitsvertrag stand darüberhinaus sogar ausdrücklich drin, dass lohnpfändungen ein kündigungsgrund sind
LG Uta
Re: @Cat74
Antwort von twohearts am 14.04.2009, 19:54 Uhr
Ich verstehe die Logik dahinter nun nicht wirklich ...
Was geht denn einem Arbeitgeber an, was der Beschäftigte mit seinem Verdienst macht?
Ich glaub ich steh grad mächtig auf dem Schlauch ... wer hilft mir runter?
Re: @Cat74
Antwort von Cat74 am 14.04.2009, 20:29 Uhr
Naja, der Arbeitgeber hat schon etwas zusätzliche Arbeit mit einer Lohnpfändung, außerdem geht es ihn schon etwas an, wie der Lebenswandel seiner Mitarbeiter so ist. Je nach Berufsgruppe (die Berufe in denen mit Geld umgegangen wird!) ist das sofort ein Kündigungsgrund und egal in welchen Beruf übersteht keiner die Probezeit, wenn da gleich eine Lohnpfändung ins Haus flattert!
Re: Cat74
Antwort von Cat74 am 14.04.2009, 20:39 Uhr
Na, da hoffe ich mal für Dich, dass er freiwillig zahlt!
Was sich zahlungsunwillige Männer da so bei denken, möchte ich gerne mal wissen, grade wenn sie noch Kontakt zu ihren Kindern haben!?
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von twohearts 08.04.2009
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