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Geschrieben von Curly-Cat am 16.12.2009, 20:29 Uhr

Back to the roots...

Lustig das!?!

* November 2008 - Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung (die 2., da bei der 1. verurteilt und trotzdem nicht gezahlt!) bei der Polizei vor Ort, von dort lt. Polizist für weitere Ermittlungen Weiterleitung an die Polizei in H

* März 2009 - Nachfrage nach dem Sachstand bei der Staatsanwaltschaft, Antwort: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

* April 2009 - Bescheid der Staatsanwaltschaft A: Ermittlungen eingstellt, weil ohne Aussicht auf Erfolg, wenn Beschwerde dann bitte an Staatsanwaltschaft B, weil höhere Instand und zuständig

* April 2009 - gegen den Bescheid Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft B eingelegt

* lange nix

* Dezember 2009 - Nachfrage nach dem Sachstand an Staatsanwaltschaft B, Antwort: Weitergeleitet an Staatsanwaltschaft A, weil zuständig, von dort weitere Nachricht

* Heute - Schreiben der Staatsanwaltschaft A: Der Vorgang liegt zur Zeit wegen weiterer Ermittlungen bei der Polizei in H

Ob ich dort nun einfach mal nach dem Sachstand frage...

 
14 Antworten:

Re: Back to the roots...

Antwort von Suka73 am 16.12.2009, 20:35 Uhr

hui und ich dachte schon, unsere arge arbeitet langsam...

kann man das nicht iiiiirgendwie beschleunigen??? hast du ein vollstreckbares urteil?

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Re: Back to the roots...

Antwort von Mack4 am 16.12.2009, 20:38 Uhr

Nicht lustig obwohl ich eben herzhaft gelacht habe. Aus diesem Grund habe ich gar keine Anzeige gestellt.

LG Sylvia

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Re: Back to the roots...

Antwort von Paparazzi am 16.12.2009, 20:46 Uhr

und genau das ist falsch...

also keine anzeige zu erstatten...

sowas geht garnicht... beistandschaft is da eigentlich schon ne gute hilfe...

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 20:52 Uhr

Klar, aber es ist wie bei Hase und Igel, der Gute ist mir scheinbar immer eine Nasenspitze voraus. Die Sachpfändung war erfolglos und bis ich die Kontopfändung losgeschickt hatte, gab es kein Konto mehr. Nun wohnt er bei einer Dame, hat keinerlei Eigentum mehr und wird dort auch versorgt. Aber er ist jung und dynamisch, hat eine Super-Ausbildung und ich finde, er könnte arbeiten. Das fand auch der Richter im ersten Verfahren und hat ihn verurteilt. Da hat er Berufung eingelegt, aber auch der Richter im Berufungsverfahren fand, dass er arbeiten könnte und hat ihn veruteilt. Die Geldstraße wurde an Gericht gezahlt und seitdem nichts mehr. Darum die zweite Anzeige...

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 20:54 Uhr

Was ich mit der Beistandschaft erlebt habe, kann ich hier gar nicht schreiben, da hätte ich damals Anzeige erstatten müssen, gegen den Herrn Beistandschaft, das ärgert mich heute noch, dass dieser Mann immer noch auf seinem Posten sitzt!

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Re: Back to the roots...

Antwort von Suka73 am 16.12.2009, 21:01 Uhr

du weißt schon, da gabs mal dieses gerichtsurteil... gott, habe ich das noch aufm rechner? ich suchs mal. dass ein kindsvater bei nichtzahlung des unterhalts oder wenns nicht möglich ist, verpflichtet ist, soundsoviel bewerbungen zu schreiben bzw. ne arbeit anzunehmen, auch wenn die unter seinem niveau liegt, allein, um dem unterhalt nachzukommen.
was ich nicht verstehe - warum sitzt der eigentlich noch nicht???? ich meine das hilft dir finanziell auch nicht, aber das ist doch ne straftat?

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 21:13 Uhr

Weil er (oder wer auch immer?) die Geldstrafe ans Gericht bezahlt hat, damals nach der Verurteilung. Die Strafe war 6 Monate Vollzug oder soundsoviel Tagessätze á 10 €. Das waren knapp 2000 €!

Wußtet Ihr, dass man sich als gemeinützige Organisation um diese Bußgelder bewerben kann?

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Re: Back to the roots...

Antwort von Mack4 am 16.12.2009, 21:21 Uhr

Sorry aber der Mann geht nicht arbeiten, wird nicht arbeiten und nie zahlungsfähig sein. Frau Beistandschaft kümmert sich einen Sch..(sorry). Ich habe doch alles versucht. Der Vater im Vollzug nutzt meiner Tochter doch auch nichts-so sieht sie ihn wenigstens 1mal in der Woche und sie hängt doch so an ihm.

LG

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Re: Back to the roots...

Antwort von Suka73 am 16.12.2009, 21:21 Uhr

das ist doch echt unglaublich !!!! für das bußgeld hat er aber auf einmal geld? warum wird sowas nicht abgeschafft? eigentlich sollte man da mal ne klage erheben, hat das schonmal jemand gemacht in deutschland? inzwischen kann man ja auf und gegen alles klagen, siehe datensicherung bei telefonaten usw. zu heißer kaffee beim mäci.. ach nee das war amerika :o)

so, meine badewanne ruft

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Re: Back to the roots...

Antwort von gummibärle am 16.12.2009, 21:29 Uhr

Mein Gott und ich dachte ich hätte ein verfluchtes A**** zum Ex, aber dass muss ich meinem "geliebten Schatz" zu Gute halten: Nach der ANDROHUNG von Gehaltspfändung zahlt er nun Unterhalt...zwar nicht freiwillig aber das ist ja nicht mein Problem

Aber das ist ja wirklich eine Scheißßsituation Hast du es schon mal mit nem anderen Typ bei der Beistandshaft probiert?? Ohne meine Heldin bei der Beistandschaft hätte ich niemals den Mut, die Kraft und die Ausdauer gehabt dass Ganze durchzustehen...Bzw ohne sie würde ich dies auch heute noch nicht schaffen. Ich bezweifel dass das letzte Wort gesprochen ist

Ich hoffe ja immer, dass die Typen das irgendwann zurück bekommen, aber WANN?? Ich würde es gerne miterleben wenn meiner in der Gosse verreckt und sich die ganze Welt einen Scheiß dafür interessiert....

Ich wünsch dir starke Nerven.

LG

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 21:36 Uhr

Genau, dass ist dann auch was anderes, wenn wenigstens der Umgang da ist und auch noch eine Beistandschaft besteht, die sich theoretisch kümmern könnte. Bei uns ist weder das eine noch das andere, aber würde er sein Umgangsrecht nutzen, würde ich das sicher auch nicht gefährden wollen. Wie ist das Sylvia, versorgt er sie während dem Umgang, also mit Essen und Trinken, bekommt sie ab und zu Geschenke?
Auch da würde ich nochmal differenzieren, denn da ist ja immerhin ein Interesse da. In unserem Fall ist nichts, nie gewesen. Mein Kind besitzt ein Geschenk von ihrem Vater, da hatte sie zufällig einen Tag vor dem 3. (und letzten!) begleiteten Umgangsversuch Geburtstag und Frau Beratungsstelle schlug ihm vor, doch ein Geschenk mitzubringen. Er schenkte ihr ein Buch, das hütet sie wie einen Schatz.

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 21:42 Uhr

Ich habe keine Beistandschaft mehr, hier gibt es ein Büro mit zwei Sachbearbeitern, mein Fall landete immer wieder bei demselben Herrn, obwohl ich mehrfach um Verlegung bat. Keine Chance!

Ich hoffe auch, so krass wie Du würde ich es nicht ausdrücken, immerhin ist dieser Mann der Vater meiner Tochter. Aber irgendwann bekommt jeder seine gerechte Strafe, daran glaube ich ganz fest!

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Re: Back to the roots...

Antwort von Mack4 am 16.12.2009, 21:46 Uhr

Der Umgang besteht aus 2 Stunden wöchentlich, da isst sie nix. Meistens futtert er ihre Brotbüchse leer . Aber er holt ihr all die Sachen die sie von mir nicht bekommen kann- wie Zeitschriften und Pokebälle oder sonst so komisches Spielzeug. Da er ja nicht viel Geld hat und sonst alles in Alkohol umsetzt denke ich schon, dass er aus seiner Sicht "ganz viel" für das Kind macht. Allerdings gebe ich der Sache höchstens noch ein paar Jahre, dann wird sie merken was er für ein Windei ist. Aber noch möchte ich ihr den Traum vom "tollen" Papa nicht zerstören. Im Nachhinein frage ich mich immer wieder wie blind ich damals war.

LG Sylvia

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Re: Back to the roots...

Antwort von Curly-Cat am 16.12.2009, 22:09 Uhr

Du machst das genau richtig Sylvia, die Kleine muß die Erfahrung selbst machen und sie hat das Glück, diese Erfahrung selbst machen zu können, weil Du es ihr ermöglichst, egal unter welchen Umständen. In diesem Fall würde ich auch nie und nimmer klagen, um den Kontakt nicht zu zerstören. Wer weiß, was die Zeit bringt...!

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