Geschrieben von Savanna2 am 29.02.2012, 15:48 Uhr |
andersrum was spricht dagegen?
verpflichtet dazu bist du nicht aber ob du ihn danach noch lange als ag bezeichnen kannst ist fraglich...
hat er denn überhaupt gefragt oder ist das wieder einfach so daher gefragt und schon in die zukunft gedacht?
du musst ihm nichtmal deinen erkrankungsgrund mitteilen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Krankschreibung aufs Kind..AG...? - Keks10 29.02.12, 12:49
- Re: Krankschreibung aufs Kind..AG...? - leaelk 29.02.12, 12:50
- Re: Krankschreibung aufs Kind..AG...? - Joni76 29.02.12, 13:09
- Re: Krankschreibung aufs Kind..AG...? - mf4 29.02.12, 13:26
- Re: Krankschreibung aufs Kind..AG...? - Pamo 29.02.12, 14:48
- andersrum was spricht dagegen? - Savanna2 29.02.12, 15:48
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