Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 30.07.2010, 13:56 Uhr

also

der Unterhalt ist für die laufenden kosten gedacht, steht also demKind zu, jedoch DU verwaltest es und gibst es aus für das Kind. es muss also so gezahlt werden, dass du dran kannst.

Wenn der 1. ein Sonntag ist, kommts erst Montag, und wenn der Titel erst gestern rechtskräftig wurde, dann kann es auch NOCH länger dauern, wie schnell soll er denn überweisen? wenn es am Montag abend nicht da ist, kannst du ihn ja mal fragen, und wenn er patzig wird, kannst du es immernoch pfänden lassen

 
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