Geschrieben von Sabri am 05.03.2016, 16:06 Uhr |
AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt?
Hallo,
ich würde die Trennungsabsicht noch nicht kundtun. Zuerst würde ich alle Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuererklärungen und alle anderen Gelddinge kopieren (heimlich).
Dann würde ich eine Beratungsstelle aufsuchen. Du musst dir darüber Gedanken machen, wo du mit den Kindern wohnen willst. Du kannst die Kinder nicht einfach mitnehmen. Willst du die derzeitige Wohnung/ das derzeitige Haus behalten? Wäre er damit einverstanden, wenn du mit den Kindern ausziehst? Wenn nicht, dann musst du dir etwas einfallen lassen.
Rechne damit, dass er bei einer Trennung noch fieser wird.
Viel Erfolg und gute Nerven!
Gruß, Sabri
- AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt? - Mama Halblang 05.03.16, 13:58
- Re: AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt? - Sabri 05.03.16, 16:06
- Re: AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt? - ray32 05.03.16, 16:09
- Re: AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt? - Würmchen2610 06.03.16, 0:00
- Re: AE mit 2u2 : Wie ist der 1. Schritt? - mf4 06.03.16, 12:38
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