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Geschrieben von Schnitte78 am 18.07.2008, 10:40 Uhr

ABR - Umzug

Hallo,

wir ziehen im Oktober innerorts um, für meinen Mann, der 400 km weg wohnt, macht das keinen Unterschied.

Kann er mir diesen Umzug verbieten? Wir ziehen mit meinem neuen Lebensgefährte zusammen, wir bekommen im Dez ein Baby und deshalb brauchen wir die größere Wohnung.

Wir haben gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht, wobei ich das ABR für mich allein beantrage.

Danke

 
3 Antworten:

Re: ABR - Umzug

Antwort von Sonja31 am 18.07.2008, 10:44 Uhr

Es scheint sich ja nur um einige Kilometer zu handeln, also ist es sicher kein Problem!

Zum Problem wird es, wenn es weit mehr sind, klar.
LG

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Re: ABR - Umzug

Antwort von Schnitte78 am 18.07.2008, 10:50 Uhr

es sind sogar nur ein paar Strassen.

Mein Ex ist jetzt an eine Anwältin geraten, die ihm jetzt endlich, 2 Jahre später mal sagt, was er für Rechte etc. hat

Und er ist eifersüchtig wegen meinem neuen Partner

Also wird er es versuchen, wo er kann.
Wir unterschreiben morgen den Mietvertrag.

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Re: ABR - Umzug

Antwort von Möhrchen am 18.07.2008, 11:15 Uhr

Hallo,

also zu dem ABR habe ich jetzt "andere" Infos - meine Scheidung ist am Dienstag und ich habe eben noch mal mit meinem Anwalt telefoniert, weil ich auch wissen wollte, ob es Sinn macht, das ABR zu beantragen usw. und ich werde es nicht tun, denn das steigert nur die Kosten fürs Gericht und der Anwalt verdient auch mehr - würde er natürlich auch wollen und das Gericht hätte auch nix dagegen. Wir werden vielleicht einen Satz aufnehmen lassen, daß wir uns einig sind, daß die Kleine bei mir lebt...das bringt den gleichen Effekt wäre aber auch nicht nötig, da mein Mann ja gar nicht bestreitet, daß die Kleine bei mir ist und das ABR hätte automatisch der Teil, bei dem das Kind lebt.

Es ist trügerisch, wenn man denkt, daß man mit einem alleinigen ABR einfach zig hundert KM umziehen kann oder gar in ein anderes Land...denn das ABR kann jederzeit von dem anderen wieder entzogen werden bzw. halt dann per Gericht eingeklagt werden, sobald der andere meint, es tut dem Kind nicht gut...also das Sorgerecht steht über dem ABR und laut meinem Anwalt würde der Richter vielleicht in unserem Fall, wo es klar wäre, eher etwas verwundert fragen, warum er das festlegen soll...

Soweit meine neuesten Erkenntnisse, die mir auch plausibel sind und von daher werde ich es lassen mit dem Antrag auf alleiniges ABR.

Den Umzug kann er Dir nicht verbieten - wann ist eure Scheidung? Ist ja schon komisch, wenn Du noch während Deiner "Ehe" ein Kind von einem anderen bekommst...da will man ja doch alles geklärt haben...

lg heike

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