Geschrieben von Ralph am 13.12.2012, 13:36 Uhr |
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Hi Sunny,
die Rechnung für das Heizöl ist gezahlt. Da hast Du Dich eingedeckt, da wird es zu keiner Forderung kommen. Wie wollte man das auch ermitteln? Restmenge im Öltank messen? Nein, da kommt nichts nach.
Hinsichtlich der Arbeitskleidung mußt Du bei Deiner Arbeitsvermittlung nachhaken, das ist sehr speziell. Allerdings wüßte ich nicht, weshalb man im sozialen Bereich bestimmte Arbeitskleidung benötigen könnte. Es dürfte sich ja eher um Kleidung handeln, die Du AUCH privat tragen kannst, damit würde der Bedarf wohl abgelehnt. Im Verkauf sieht es möglicherweise anders aus, je nach Dresscode des Geschäfts. Aber wie gesagt, da solltest Du nochmal bei Deinem Arbeitsvermittler nachfragen.
LG
Snoopy
- Ralph - 2 Frage büdde - Sunny76 13.12.12, 13:17
- 1 1/2 Antworten... :-) - Ralph 13.12.12, 13:36
- Re: Ralph - 2 Frage büdde - Einstein-Mama 13.12.12, 15:12
- Re: Ralph - 2 Frage büdde - Sunny76 13.12.12, 15:17
- Re: Ralph - 2 Frage büdde - mf4 13.12.12, 16:15
- Einstein, da spreche ich eher von medizinischen Berufen... - Ralph 13.12.12, 16:59
- Na Ralph - ein Krankenschwesternkostüm...?! :-)) - Möhrchen 13.12.12, 18:47
- Re: Na Ralph - ein Krankenschwesternkostüm...?! :-)) - mf4 13.12.12, 19:31
- Re: Na Ralph - ein Krankenschwesternkostüm...?! :-)) - angry.me 13.12.12, 20:33
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- Re: Ralph - 2 Frage büdde - Sunny76 13.12.12, 15:17
Harz4 und Bekleidungsgeld
Vielleicht kann jemand helfen...?
Nicht AE, vielleicht darf ich trotzdem hier mal fragen
Heute gelesen: Erben müssen Hartz IV erstatten....
Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
Jobcenter...aufstockendes Alg II...?
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