Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 13.12.2012, 13:36 Uhr

1 1/2 Antworten... :-)

Hi Sunny,

die Rechnung für das Heizöl ist gezahlt. Da hast Du Dich eingedeckt, da wird es zu keiner Forderung kommen. Wie wollte man das auch ermitteln? Restmenge im Öltank messen? Nein, da kommt nichts nach.

Hinsichtlich der Arbeitskleidung mußt Du bei Deiner Arbeitsvermittlung nachhaken, das ist sehr speziell. Allerdings wüßte ich nicht, weshalb man im sozialen Bereich bestimmte Arbeitskleidung benötigen könnte. Es dürfte sich ja eher um Kleidung handeln, die Du AUCH privat tragen kannst, damit würde der Bedarf wohl abgelehnt. Im Verkauf sieht es möglicherweise anders aus, je nach Dresscode des Geschäfts. Aber wie gesagt, da solltest Du nochmal bei Deinem Arbeitsvermittler nachfragen.

LG
Snoopy

 
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