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Geschrieben von Simpleton am 25.09.2008, 16:23 Uhr

@+emfut+ und anderen Müttern von Kindern mit Legasthenie.

Hallo Elisabeth,

da ich bei Dir weiss das Dein Kind das hat frag ich Dich einfach jetzt mal.
Hatte Fumi das Problem auch schon in der Grundschule? Ich kann mich da nicht mehr so dran erinnern.

Meine Frage ist eigentlich wurde Fumi in Deutsch voll benotet oder wurde die Legasthenie berücksichtigt?

Bei meinem Sohn wurde ja jetzt auch Rechtschreibschwäche diagnostiziert aber die Klassenlehrerin meinte letztens zu mir da dürfte sie keine Rücksicht mehr drauf nehmen und sie müsse meinen Sohn wie jeden anderen benoten.

Meine Kinderpsychologin ist auch der Meinung das dort Rücksicht drauf genommen werden müsse.

Wie war bzw. ist das bei Euch?

LG

 
4 Antworten:

Re: @+emfut+ und anderen Müttern von Kindern mit Legasthenie.

Antwort von eleanamami am 25.09.2008, 19:28 Uhr

Wenn bei einem Kind diese Teilleistungsschwäche diagnostiziert wurde, hat es ein Anrecht auf Nachteilsausgleich, sprich Notenbefreiung bis zum Abitur und Förderung. Das musst du beantragen und die Klassenkonferenz beschließt......
LG

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Re:eleanamami

Antwort von Simpleton am 25.09.2008, 19:31 Uhr

Hallo Du,

wo beantrage ich es denn? Bei der Klassenlehrerin oder beim Direktor oder wo???
Das Schreiben das mein Sohn diese Schwäche hat liegt der Schule und dem Jugendamt vor.

LG

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Nachtrag!

Antwort von Simpleton am 25.09.2008, 19:34 Uhr

Was heisst denn nun Notenbefreiung???
Wenns Diktate gibt haben alle eine Note drunter und er nicht???
Das würde ich auch nicht gut finden denn dann hätte mein Sohn keinen Ansporn mehr was zu tun weil er sich denkt ich kann doch machen was ich möchte ich bekomme da keine Note.

Ich würde es für gerecht halten das er die Noten bekommt aber dann im Zeugnis vielleicht eine andere Note steht oder eine Note mit einem Vermerk.

Falls es so irgendwie geben soll. Aber gar keine Note in dem Fach fänd ich auch nicht wirklich gut.

LG

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Menno :-(

Antwort von +emfut+ am 25.09.2008, 22:36 Uhr

Jetzt habe ich gerade einen langen Beitrag geschrieben, und dann war der Strom weg :-(.

Also nochmal:

Meines Wissens nach sind die Regelungen für den Nachteilsausgleich - also wie er konkret stattzufinden hat und wann er gewährt wird - abhängig vom Bundesland.
Ich kann als nur schreiben, wie es bei Fumi hier in Bayern war und ist.

Grundsätzlich gibt es den Nachteilsausgleich hier erst ab einer bestimmten T-Wert-Differenz. Ich habe aber die Werte nicht mehr im Kopf.
In der Grundschule habe ich die Art dann mit der Lehrerin besprochen.

Beim Lesen gab es zwei Möglichkeiten: Entweder bekommt sie mehr Zeit, oder die Aufgaben und Texte werden ihr vorgelesen. Das gilt dann nicht nur für Deutsch, sondern auch für Proben mit längeren Texten in anderen Fächern, z.B. bei Textaufgaben in Mathe oder so. Die Lehrerin und ich haben uns darauf geeinigt, daß sie (die Lehrerin) von Fall zu Fall entscheidet, ob sie Fumi mehr Zeit gibt oder den Text vorliest. Bei langen und komplexen Texten hat sie ihr das vorgelesen, wenn es um kürzere und einfachere Texte ging, hat sie ihr mehr Zeit gegeben.

Auch beim Schreiben hatten wir die Wahl: Entweder die Rechtschreibung wird komplett "ignoriert", oder sie wird rausgerechnet. Beim "ignorieren" hätte Fumi die Diktate gar nicht mitschreiben brauchen, und die Lehrerin hätte alle Fehler einfach "überlesen". Wir haben uns dann aber für die andere Variante entschieden, um für uns und die Legasthenie-Therapeutin eine Art Kontrolle über die Fortschritte und die Stolperfallen zu haben. Dabei wird bei Aufsätzen die Rechtschreibung benotet, aber die Note getrennt ausgewiesen. Diktate werden mitgeschrieben und auch benotet. Aber diese Rechtschreibnoten fließen nicht in die Gesamtnote auf dem Zeugnis ein. Auf jeden Fall gibt es einen Vermerk im Zeugnis, daß die Rechtschreibung nicht benotet wurde.

Jetzt ist Fumi ja auf einer spezielle Realsch8ule für Legastheniker, und die machen es nochmal etwas anders. Da dort im Schnitt 2/3 der Schüler einer Klasse legasthen sind, gibt es eine Art Nachteilsausgleich für alle.
Alle Texte bei den Proben werden für alle vorgelesen - beim Lesen gibt es also keine "Extrawürste".
Die Rechtschreibung wird generell bei den legasthenen Kindern nur insoweit benotet, wie sie dem Lernstand aller in den Deutsch-Differzenzierungsstunden entspricht. In Diff-Deutsch werden nach und nach die Rechtschreibregeln gelernt - in Kleingruppen und nur mit den legasthenen Kindern. Die Einhaltung der Regeln, die da schon "abgefrühstückt" wurden, wird auch von den legasthenen Kindern erwartet. Der Rest wird angestrichen, fließt aber nicht in die Note ein. So wird nach und nach immer mehr benotet. Das Ziel soll sein, daß die Kinder bis zur Mittleren Reife keinen Nachteilsausgleich in Rechtschreibung mehr benötigen - dann steht der auch nicht im Abschlußzeugnis und behindert die Kinder nicht bei der Lehrstellensuche.

An Deiner Stelle würde ich mal nach "Nachteilsausgleich" und Deinem Bundesland googeln, um rauszufinden, welche Regeln bei Euch gelten. Und dann würde ich mal ganz naiv bei der Lehrerin oder der Schulpsychologin aufschlagen und fragen: "Wie geht das denn jetzt weiter mit dem Nachteilsausgleich?" Dann sollen die sagen, wie die das händeln wollen - und Du kannst überlrgen, ob Dir das so plausibel erscheint oder ob Du anhand der Vorschriften Deines Bundeslandes einen anderen Vorschlag hast.

Gruß,
Elisabeth.

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