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Geschrieben von Milia80 am 26.10.2012, 13:30 Uhr

zwerg nur weil es einer so macht heißt es nicht dass es gesetzlich richtig ist

oder du fällst durch hrs etc. in diese regelung unter 60 rein

dann solltest du richtig lesen, anscheinend bist du durch hrs oder hypertonie oder sonstiges in der ausnahmeregelung, ansonsten gibt es die impfungen nur für leute ab 60 oder eben mit ausnahmebegründung und diese MUSS übermittelt werden mit spezieller kennzeichnung !!!

 
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