Geschrieben von Fru am 11.04.2013, 18:07 Uhr |
Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als Ehrenamt definiert..
Hast Du einen Nachweis über die geleisteten Stunden???
Mit dem Wissen, das sie plötzlich als Ehrenamt gesehen werden, hättest Du sie wahrscheinlich nicht so (großzügig) geleistet. Ich denke nicht, das man das einfach so feststellen darf.
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- Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - micha67 11.04.13, 16:30
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Nikas 11.04.13, 16:40
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Fru 11.04.13, 18:07
- @Fru - micha67 11.04.13, 18:38
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Fru 11.04.13, 18:07
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Nikas 11.04.13, 16:40
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