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Geschrieben von Steffi528 am 10.11.2016, 8:22 Uhr

welchen angeblichen Wahlbetrug meinst Du?

Wenn bei uns der Wählerwille eindeutig erkennbar ist, ist die Stimme gültig, Du darfst also tatsächlich das Kreuz durchstreichen, daneben schreiben, das Du dich geirrst hast und dann ein anderes Kreuz setzen. das muss nur eindeutig sein!
Und wenn bei uns um 18 Uhr noch Leute im Wahllokal stehen, müssen sie alle noch wählen dürfen, auch nach 18 Uhr. (Diese ganzen Sachen müssen aber im Protokoll vermerkt werden und werden von den Wahlhelfer*innen diskutiert)

Diese ungewöhnlichen Vorfälle sind aber sehr sehr selten, kommen aber vor.

So ist das bei uns. Radiergummis gibt es nicht im Wahllokal, wird ja mit Kugelschreiber gewählt ;-))

 
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