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Geschrieben von shinead am 14.09.2017, 13:27 Uhr

wegen der frauenfeindlichkeit bei der afd

Wo bitte hast Du Deine Informationen her??

Die Steuerklasse 2 ist NICHT die niedrigste Steuerklasse! Da sind lediglich 1908 Euro Freibetrag/Jahr, also 159 Euro im Monat mit eingetragen. das macht gar nicht so viel aus wie Du vielleicht denkst!

Alleinerziehende werden dann vom Staat unterstützt (so wie Paare, Alleinstehende und Mehrelternfamilien), wenn das Geld nicht reicht. Die Bedarfsgrenze wird dabei nach Personen berechnet. Der AE hat hier keinen Vorteil!

Ich weiß nicht woher Du das mit den 2000 Euro für die Grundausstattung hast, aber ich denke mal, Du meinst damit die Stiftung Mutter und Kind. Die unterstützen grundsätzlich immer Bedürftige. Ob nun Ein- oder Zweielternfamilien. Ich hätte mich mit meinem Einkommen z.B. 2007 nicht für Unterstützung qualifiziert, ein bekanntes Pärchen aber sehr wohl. Auch hier ist die Freigrenze bei zwei Verdienern logischerweise höher, als bei einer Person. Also ist auch das gerecht!
Der werdende KV bei AEs muss übrigens die Hälfte der Grundausstattung zahlen, wenn er leistungsfähig ist. Es ist also keinesfalls so, wie Du es beschreibst!

Die Kindergartenkosten oder die Verteilung der Kindergartenplätze obliegt den Gemeinden, nicht dem Bund. In einigen Gemeinden (und bald in ganz Hessen) sind die Kindergartenplätze bereits kostenfrei. Vielleicht solltest Du Da mal vor Ort nachfragen.

Denk' mal nicht, das man AE sooo toll lebt ob der "hohen finanziellen" Unterstützung. Die ist gar nicht so hoch, wie Du Dir das gerade vorstellst.

Erst Fakten prüfen, dann Meinung bilden!

 
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