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Geschrieben von IngeA am 28.11.2018, 7:12 Uhr

uns hat man früher mal erzählt - ja aber

Kann sein dass das automatisch bei der KK landet, der Haupt-AG wird aber ja nicht durch die KK informiert. Warum sollte er auch, wenn die AU ihn gar nicht betrifft?

Und wie gesagt: gegenüber der KK hat man im Minijob keine Ansprüche auf Krankengeld und nur dafür muss man ja die AU bei der KK einreichen: Damit man im Zweifelsfall bei längerer Erkrankung Krankengeld beziehen kann.

Bei mir hat sich niemand beschwert, dass ich die AU nicht bei der KK eingereicht habe. Den Hauptjob konnte ich weiter machen, den Minijob nicht: also keine weiteren Konsequenzen. Andersrum, hätte ich den Minijob weitermachen können, den Hauptjob aber nicht, wäre ich schön blöd gewesen die AU nicht bei der KK einzureichen. Für den Hauptjob hätte ich ja Krankengeld bekommen.

Wie das bei kleinen Arbeitgebern ist, die am Ausgleichsmodell teilnehmen, weiß ich nicht. Für das Ausgleichsmodell ist der Träger ja die Knappschaft. Da würde ich den AG fragen.

LG Inge

 
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