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Geschrieben von nicole812 am 28.11.2018, 8:15 Uhr

so, jetzt weiß ich es genau- habe telefoniert

Erst habe ich die Minijobzentale angerufen. Die Dame dort war sehr unfreundlich und wollte partou nicht verstehen das es die Möglichkeit gibt das man seinen Minijob nicht machen kann, den Hauptjob aber schon.....
Sie hat mich dann an die KK verwiesen.

Da habe ich angerufen und eine sehr freundliche Antwort bekommen.
Selbstverständlich kann es sein das man seinen Hauptjob ausüben kann den Minijob aber nicht ( oder andersrum) .....
Wenn man ,wie in meinem Fall , den Minijob nicht machen kann , dann braucht man die AU nicht zur KK schicken sondern muss die nur beim Arbeitgeber Minijob abgeben.

An die Knappschaft muss nie eine AU gehen, da von dennen ja keine Leistungen bezahlt werden müssen ( Krankengeld)

 
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