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Geschrieben von ungewohnt am 26.11.2012, 19:10 Uhr

Unfallfrage

Ich als Geschädigte kann einen Gutachter einschalten - nicht bei einem Bagatellschaden. Der Gutachter ist meist teurer als der Kostenvoranschlag, den der Geschädigte meist auch mit 10% in Vorleistung zahlen muss.
D.h. als Geschädigter würde ich ab 500 € auch ein Gutachten wollen. Aber deine Versicherung kann den Verzicht auf den Gutachter erklären und der Geschädigte müsste diesen dann selber tragen (wenn diese Auskunft vor Beauftragung der Versicherung erfolgte).

 
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