Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mehtab am 06.08.2014, 9:54 Uhr

Und schon wieder...

Hallo Jeckyll,

ich habe das jetzt ganz anders verstanden.

Zum Sachverhalt: Der Polizist hat den Ausparkenden angeschrieen und nicht den, der das andere Auto gefahren hat.

Aber: Es geht hier nicht um die rechtliche Würdigung, sondern um das Verhalten des Polizeibeamten. Der Polizist hat nicht das Recht, den Ausparkenden anzuschreien und sich so aufzuführen, selbst wenn der Ausparkende seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sein sollte. Deshalb finde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen das Verhalten des Polizeibeamten richtet, ganz angemessen. Denn es gibt keinen Grund bei einem beruflichen Einsatz, einen Verkehrsteilnehmer anzuschreien und sich so aufzuführen. Da sollten die Vorgesetzten schon einschreiten. Wer weiß, wie oft er das schon gemacht hat. Diesem Treiben sollte schon Einhalt geboten werden und wenn es gerade auch noch Zeugen für dieses Verhalten gibt, dann ist das meiner Meinung nach schon ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Viele Grüße

Mehtab

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.