Geschrieben von Leena am 15.11.2005, 20:11 Uhr |
Tja, dumm gelaufen (o:
Ich bin mir ja nicht wirklich 1.000%-ig sicher, mangels wirklich hinreichend ausreichender Kenntnis des Jugendschutzgesetzes bzw. des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, aber bisher habe ich auf echte Pornohefte immer nach Anlage 2 zum UStG, lfd. Nr. 49, den vollen Steuersatz von 16 % erhoben - schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes "mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen" - sprich, für Pornohefte muss man sehr wohl die volle USt zahlen, oder ?!?
- Tja, dumm gelaufen (o: - fusel 15.11.05, 18:09
- Re: Tja, dumm gelaufen (o: - Leena 15.11.05, 20:11
- Re: So ein Glück, dass.... - JoVi66 15.11.05, 20:33
- Naja... im weitesten Sinne... - Moneypenny77* 15.11.05, 21:11
- Re: Ich weiß es ja nicht genau,.... - JoVi66 15.11.05, 21:32
- Re: Tja, dumm gelaufen (o: - Leena 15.11.05, 20:11