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Geschrieben von EarlyBird am 11.07.2017, 10:12 Uhr

Thema weiter unten: Erziehungsstrafen Ohrfeigen

Ich möchte das Thema hier nochmal aufgreifen, auch auf die Gefahr hin das ich mich zum Affen mache weil ich überhaupt auf diese Diskussion eingestiegen bin.

Aber mir ist dieses Thema wichtig und ich möchte es nicht hinnehmen, das nun irgendwelche Eltern meinen, das Ohrfeigen am Kind eine Bagatelle sind.

Jede Form von körperliche Strafe/körperlichen Züchtigung am Kind sind in Deutschland verboten. Jede Ohrfeige stellt im Sinne der deutschen Rechtsprechung und im Sinne des besonderen öffentlichen Interesses eine Körperverletzung dar.
Zu argumentieren (zugunsten einer Ohrfeige als probates Erziehungsmittel) das es bisher kaum Urteile diesbezüglich gab ist einfältig und daraus zu schlussfolgern das es daher vor der deutschen Rechtsprechung als Nichtigkeit - als Bagatelldelikt - hingenommen wird ist schlicht falsch! Der Grund warum diese Erziehungsmaßnahmen so selten zur Anzeige gebracht werden, sollte einem der normale Menschenverstand erklären können.

Die Gesetzgebung sieht explizit bei der Ohrfeige am Kind einen Zusatzpassus vor, welcher besagt, das eine EINMALIGE UND SCHWACHE Ohrfeige vom besonderen öffentlichen Interesse absehen kann und straffrei ausgehen KANN, aufgrund einer verminderten Schuld bei den Eltern. Dieser Passus wurde eingeführt um Eltern vor Kriminalisierung zu schützen und nicht weil die Gesetzgebung Ohrfeigen am Kind verharmlosen möchte. Er ist aber an die Voraussetzung geknüpft, das es eine einmalige und geringfügigere Maßnahme/Reaktion/Effekthandlung war.

Ebenso gibt es Ausnahmen z.B. bzgl. des Schutzes des Kindes. So haue ich meinem Kind versehentlich fest auf die Finger, weil es die heiße Ofentür öffnen möchte oder ich packe mein Kind (blauer Fleck) das soeben auf eine Straße laufen möchte, so sieht die Gesetzgebung von einer Strafverfolgung ab.
Schlage ich aber auf die Hand meines Kindes als gewollte Erziehungsmaßnahme, weil es den Finger in den Pudding stecken möchte oder ich packe es grob an (blauer Fleck) damit es im Bett bleibt, dann mache ich mich als Elternteil strafbar!

Wer sein Kind gewollt und als überzeugte (angeblich probate) Erziehungsmaßnahme ohrfeigt, macht sich hierzulande strafbar!
Kinder dürfen nicht geschlagen werden, das ist FAKT!
Und wer das als Elternteil tut, macht sich strafbar. Es war mir wichtig das hier noch einmal klarzustellen.

Lg

 
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