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von Leena  am 04.04.2011, 21:55 Uhr

Steuerfrage für AnfängerInnen ....bläh....

Die Frage ist gar nicht dämlich, und das Thema an und für sich kann ziemlich kompliziert sein, je nach Fallgestaltung. *seufz*

Aber wenn Du so langsam angefangen hast, schon vor der Gewerbeanmeldung Sachen für Dein Gewerbe anzuschaffen, dann kannst Du (wenn Du den Zusammenhang zwischen Gewerbe und Anschaffung auch einem Finanzbeamten plausibel machen kannst *grins*) die Kosten durchaus als Betriebsausgaben geltend machen.

Schwierig könnte es natürlich werden, wenn Du eine ganz stinknormale Nähmaschine angeschafft hättest und jetzt ein Gewerbe angemeldet hast und irgendwelche Spezialsachen bastelst (was weiß ich, kreisrunde Batik-Handtaschen oder so) und damit auf absehbare Zeit nur Verluste produzierst, und beim Finanzbeamten kommt vage der Gedanke vorbei, inwieweit das Geschäft an und für sich aussichtsreich sein könnte und inwieweit vielleicht auch einfach nur Kosten der privaten Lebensführung in den steuerrelevanten Bereich verlagert werden sollten... womit ich Dir absolut NICHTS unterstellen will, wirklich nicht!!!, aber es gibt solche Fälle, und da wäre es dann vielleicht schwierig, die Nähmaschine aus dem Juli als vorweggenommene Betriebsausgaben anzuerkennen, zumindest vielleicht nicht in vollem Umfang...

 
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