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von Leena  am 04.01.2013, 20:54 Uhr

Steuererklärung kurze Frage

...mal kurz zur Abklärung - was habt Ihr jetzt bekommen?

Einen Steuerbescheid, in dem die Besteuerungsgrundlagen geschätzt wurden, und in dem - aufgrund der geschätzten Besteuerungsgrundlagen - eine Steuernachzahlung von 2xx € festgesetzt wurde?

Oder eine Zwangsgeldandrohung oder -festsetzung?

Normalerweise schickt man erst eine Zwangsgeldandrohung, wenn die Erklärung nicht abgegeben wurde, dann entweder eine Zwangsgeldfestsetzung oder eine Schätzungsandrohung, und letztlich einen Schätzungsbescheid.

Wenn Ihr jetzt direkt etwas bezahlen sollt, müsste es eigentlich schon vorher irgendein Schreiben vom Finanzamt gegeben habe..?

Ansonsten - ja, natürlich kann man jetzt für 2011 noch eine Steuererklärung abgeben (auch wenn Abgabefrist eigentlich bis 31.05.2012 gewesen wäre bei Pflichtveranlagungen)! (Steht denn in dem Schreiben vom Finanzamt jetzt nichts dazu drin? Normalerweise enthalten auch Schätzungsbescheide einen Passus, dass der Schätzungsbescheid einen nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entbindet etc.)

Die Zeiten, wann noch Steuererklärungen abgegeben bzw. Steuerbescheide erlassen werden, kommen auf die Umstände des Einzelfalls an, grob gesagt - mind. 4 Jahre, teilweise bis zu 14 Jahre, das wäre dann aber schon bei Steuerhinterziehung. ;-)

 
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