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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.01.2015, 19:35 Uhr

Steuerberaterfrage

Was das Thema Vollständigkeit angeht, ist meine Schwester sehr pragmatisch: Was nicht da ist, kann auch nicht abgesetzt/angegeben werden - feddich. Und letztendlich läßt sie sich das Zettelsortieren auch bezahlen - egal, ob sie Ordnung in den Schuhkarton bringen oder ein kreatives Ablagesystem durchdringen muß. Das hat sie Dir natürlich voraus ;-).

Sie erzählte mal von einem durchaus vermögenden Mandanten, dessen Chauffeur die Belege eines Jahres in drei vollen Aldi-Tüten ablieferte. Da waren sie zu zweit drei Tage beschäftigt.

 
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