Geschrieben von Gucci75 am 01.03.2014, 10:56 Uhr |
Schwerbehinderte und Sparkonten
Schau mal auf sozialhilfe24.de und dort unter "Fragen zur Grundsicherung". Dort ist das sog. Schonvermögen gut erläutert, unter welchen auch der genannte Barbetrag fällt.
Ganz simpel ausgedrückt bedeutet das, dass das Geldvermögen über 2600€ aufgebraucht werden muss bevor Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zur Pflege) gewährt werden.
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- Schwerbehinderte und Sparkonten - Sakra 01.03.14, 10:31
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Loraley 01.03.14, 10:45
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Leena 01.03.14, 10:52
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Leena 01.03.14, 10:47
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Gucci75 01.03.14, 10:56
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Loraley 01.03.14, 10:45
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