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Geschrieben von Gucci75 am 01.03.2014, 10:56 Uhr

Schwerbehinderte und Sparkonten

Schau mal auf sozialhilfe24.de und dort unter "Fragen zur Grundsicherung". Dort ist das sog. Schonvermögen gut erläutert, unter welchen auch der genannte Barbetrag fällt.
Ganz simpel ausgedrückt bedeutet das, dass das Geldvermögen über 2600€ aufgebraucht werden muss bevor Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zur Pflege) gewährt werden.

 
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