Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 01.03.2014, 10:47 Uhr

Schwerbehinderte und Sparkonten

Ich würde sagen, dass ist so vereinfachend, dass es schon wieder falsch ist. Natürlich dürfen auch Schwerbehinderte mehr als 2.600 € auf dem Konto haben, ohne dass ihnen irgendjemand das abnimmt!

Es geht um Behinderte mit sog. Assistenzbedarf, die für ihre Unterstützung und Pflege bzw. insoweit für den behinderungsbedingten Mehrbedarf staatliche Leistungen erhalten - und die bekommen sie eben nur insoweit, als sie selbst nicht leistungsfähig sind. Ähnlich wie bei staatlichen Unterstützungsleistungen bei Hilfe zum Lebensunterhalt etc., wo auch Kapitalvermögen über 2.600 € angerechnet werden. Insoweit sind auch sog. "Hartz-IV-Empfänger" quasi "entmündigt und ihrer Selbstbestimmung beraubt", weil sie nicht mehr als 2.600 € Vermögen haben dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden (grob vereinfacht gesagt).


http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.