von Leena am 01.03.2014, 10:47 Uhr |
Schwerbehinderte und Sparkonten
Ich würde sagen, dass ist so vereinfachend, dass es schon wieder falsch ist. Natürlich dürfen auch Schwerbehinderte mehr als 2.600 € auf dem Konto haben, ohne dass ihnen irgendjemand das abnimmt!
Es geht um Behinderte mit sog. Assistenzbedarf, die für ihre Unterstützung und Pflege bzw. insoweit für den behinderungsbedingten Mehrbedarf staatliche Leistungen erhalten - und die bekommen sie eben nur insoweit, als sie selbst nicht leistungsfähig sind. Ähnlich wie bei staatlichen Unterstützungsleistungen bei Hilfe zum Lebensunterhalt etc., wo auch Kapitalvermögen über 2.600 € angerechnet werden. Insoweit sind auch sog. "Hartz-IV-Empfänger" quasi "entmündigt und ihrer Selbstbestimmung beraubt", weil sie nicht mehr als 2.600 € Vermögen haben dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden (grob vereinfacht gesagt).
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten
- Schwerbehinderte und Sparkonten - Sakra 01.03.14, 10:31
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Loraley 01.03.14, 10:45
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Leena 01.03.14, 10:52
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Leena 01.03.14, 10:47
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Gucci75 01.03.14, 10:56
- Re: Schwerbehinderte und Sparkonten - Loraley 01.03.14, 10:45